Inhalt des Artikels:
- Digitaler EU-Führerschein auf dem Handy
- Grenzübergreifende Fahrverbote
- Auskunft zur Gesundheit bei Führerscheinausstellung gefordert
- Keine verstärkte Kontrolle von älteren Fahrern
- Mindestalter für Lkw-Fahrer sinkt
- Drei Jahre Zeit für Umsetzung
- EAC und TÜV-Verband begrüßen neue Führerscheinrichtlinie
Das Europaparlament hat zwei Gesetze für eine Reform der europäischen Führerscheinregeln beschlossen. Die Abgeordneten winkten in Straßburg die Änderungen durch, mit denen Fahrverbote wegen übermäßigen Rasens oder Alkohols am Steuer künftig EU-weit gelten sollen. Verpflichtende Gesundheitstests für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer sind hingegen endgültig vom Tisch. Darauf hatten sich Abgeordnete und Vertreter der 27 EU-Länder bereits vor mehreren Monaten geeinigt.
Digitaler EU-Führerschein auf dem Handy
Bis spätestens 2030 soll nun ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden. "In Zukunft wird es in allen EU-Staaten einen digitalen Führerschein geben, der über das Smartphone abrufbar ist und in der gesamten EU gilt", heißt es vonseiten des EU-Parlaments. Gleichzeitig behalten Bürger das Recht, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen sind gleichwertig.
Grenzübergreifende Fahrverbote

Bei massiven Verstößen gegen Verkehrsregeln in einem EU-Land können Fahrverbote in der ganzen Europäischen Union verhängt werden. Das heißt, wer im EU-Ausland seine Fahrerlaubnis verliert, darf künftig auch in Deutschland nicht mehr am Steuer sitzen. Die Verschärfung gilt beispielsweise für schwere Verkehrsverstöße, wie Trunkenheit und Drogenkonsum im Straßenverkehr, tödliche Unfälle oder stark überhöhte Geschwindigkeit. Bislang kann nur das EU-Land einen Führerschein vollständig entziehen, in dem dieser ausgestellt wurde. Ein europaweites Punktesystem wie in Deutschland gibt es nicht, in Zukunft sollen die Behörden aber Informationen zu schweren Verstößen austauschen.
Auskunft zur Gesundheit bei Führerscheinausstellung gefordert
Wer eine Führerscheinprüfung ablegt, muss den Reformen zufolge in allen EU-Ländern eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorweisen. Der Führerschein soll dann 15 Jahre gültig sein. Bei einer Verlängerung dürfen die einzelnen Länder auf Grundlage der EU-Regeln ebenfalls eine ärztliche Untersuchung verlangen, dürfen sich aber auch dagegen entscheiden.
Keine verstärkte Kontrolle von älteren Fahrern
Verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Fahrer wird es entgegen früheren Diskussionen nicht geben. Es lag ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, von Autofahrerinnen und Autofahrern ab 70 Jahren alle fünf Jahre einen Nachweis über ihre Gesundheit zu verlangen. Deutschland hatte dem stets eine Absage erteilt und sich mit Unterstützung aus Ländern wie Belgien und Österreich durchgesetzt. Mit den Änderungen schreibt die EU ihren Mitgliedsländern erstmals eine Probezeit von zwei Jahren vor. Begleitetes Fahren wie in Deutschland soll ebenfalls EU-weit zum Standard werden.
Mindestalter für Lkw-Fahrer sinkt
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sinkt das Mindestalter für Lkw-Fahrer von 21 auf 18 Jahre, bei Busfahrern von 24 auf 21 Jahre. Wohnmobilfahrer dürfen nach einem Training künftig Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen steuern.
Drei Jahre Zeit für Umsetzung
Die EU-Staaten haben nun drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Zudem ist eine Übergangszeit von einem Jahr vorgesehen. Die Reform ist Teil des EU-Verkehrssicherheitspakets zur Reduzierung von Verkehrstoten. Der Rat der EU-Mitgliedsländer muss die Gesetzesänderungen noch absegnen, dies gilt allerdings als Formalie.
EAC und TÜV-Verband begrüßen neue Führerscheinrichtlinie
Die Interessengemeinschaft European Automobile Clubs (EAC) begrüßte das Votum des Europäischen Parlaments und fordert nun eine schnelle Umsetzung. EAC-Präsident Holger Küster sagte zudem, gut sei, dass verpflichtende ärztliche Untersuchungen beim Erwerb oder bei der Verlängerung des Führerscheins nicht beschlossen wurden und das die Mitgliedstaaten künftig auf eine Selbstauskunft zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit setzen können. Anstelle verpflichtender ärztlicher Untersuchungen sollten ältere Autofahrer durch freiwillige Rückmeldefahrten und Auffrischungskurse ohne Angst vor einem Führerscheinentzug für die Risiken im Straßenverkehr sensibilisiert werden. Man hätte sich aber einen kürzeren Zeitrahmen für die Umsetzung gewünscht. Küster kritisierte zudem, dass eine europaweite Null-Promille-Grenze für Fahranfänger nicht konsequent umgesetzt worden sei.
Der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, Richard Goebelt, erklärte, die neue EU-Führerscheinrichtlinie bringe deutliche Fortschritte bei der Modernisierung des Fahrerlaubniswesens. In Deutschland sei allerdings noch sehr viel Arbeit zu leisten. Ein großes Hindernis bei der Einführung des digitalen Führerscheins seien unterschiedliche Software-Systeme in den Landesbehörden und nicht harmonisierte Schnittstellen. Deutschland sei mit seinen nationalen Vorschriften allerdings bereits vorangegangen. Insofern werde es hierzulande kaum Neuerungen geben, betonte Goebelt.
AFP, dpa (das)
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