• Das deutsche Bundesverfassungsgericht weist die Klage gegen Drohneneinsätze der USA via Ramstein ab.
  • Deutschland verletzt nicht das Völkerrecht, wenn sie Drohneneinsätze der USA, die über den rheinland-pfälzischen Stützpunkt Ramstein mit gesteuert werden, nicht schärfer kontrolliert oder unterbindet, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
  • Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil wies der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde von zwei im Jemen lebenden Staatsbürgern ab.

Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings fest, dass Deutschland einen Schutzauftrag habe, nämlich die grundlegenden Menschenrechte und den Kern des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren.

Die Air Base Ramstein ist ein vom US-Militär genutzter Flugplatz in Rheinland-Pfalz. Bereits seit mehr als zehn Jahren gehen die jemenitischen Kläger an deutschen Gerichten dagegen vor, dass über eine Satelliten-Relais-Station in Ramstein teils tödliche Drohneneinsätze im Ausland gesteuert werden.

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