Verletzt Deutschland mit der Billigung von US-Drohneneinsätzen via Ramstein Grundrechte von Ausländern? Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit befasst - und wies eine Beschwerde zurück. Eine Schutzpflicht könne aber bestehen.

Bei US-Drohnenangriffen im Jemen, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird, muss Deutschland gegenüber den USA keine Maßnahmen ergreifen. Das Bundesverfassungsgericht wies in Karlsruhe eine Beschwerde zurück (Az. 2 BvR 508/21).

Urteilsbegründung der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, König, zu US-Drohneneinsätzen via Ramstein

tagesschau24, 15.07.2025 11:00 Uhr

Die Beschwerdeführer hatten erreichen wollen, dass Deutschland gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt.

BVerfG: Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland möglich

Laut dem Urteil kann Deutschland aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland haben. Es müsse unter anderem einen hinreichenden Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik geben, entschied das höchste deutsche Gericht.

Außerdem müsse eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts vorliegen. Mit Blick auf US-Drohneneinsätzen, die technisch über die Air Base Ramstein gesteuert werden, sah der Zweite Senat die Voraussetzungen nicht als erfüllt an.

Frank Bräutigam, SWR, zu Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Drohneneinsätzen via Ramstein

tagesschau, 15.07.2025 12:00 Uhr

Tote bei Drohneneinsatz im Jemen 2012

Die Beschwerdeführer sind zwei jemenitische Staatsangehörige, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrer Heimat getötet wurden. Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren.

Wegen der für die Einsätze bedeutenden Rolle der Militärbasis in Rheinland-Pfalz sehen die Kläger auch die Bundesregierung in der Verantwortung. Die amerikanischen Streitkräfte hatten das Bundesverteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem Gelände im pfälzischen Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken.

Max Bauer, SWR, tagesschau, 15.07.2025 12:05 Uhr

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