Seit Beginn der Zurückweisungen an deutschen Grenzen haben offenbar nur sehr wenige Asylsuchende dagegen geklagt. Neben drei Somaliern, deren Zurückweisung rechtswidrig war, hat es laut einem Medienbericht nur drei weitere Fälle gegeben.
Zusätzlich zur Klage von drei Somaliern gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze sind bisher lediglich drei weitere Fälle bekanntgeworden.
Das berichtete das Magazin Stern unter Berufung auf eine Anfrage an das Bundesinnenministerium (BMI). "Es sind zum jetzigen Zeitpunkt drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig", antwortete ein BMI-Sprecher dem Magazin.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden, hieß es. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach der Entscheidung von einem "Einzelfallurteil" gesprochen.
Begründung für Zurückweisungen weiter offen
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gibt es im Artikel 72 eine Ausnahmeregelung, die es EU-Ländern unter bestimmten Umständen erlaubt, die europäischen Asylregeln nicht anzuwenden - zum Beispiel, wenn es um die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" geht.
Die genaue Begründung für die Zurückweisungen, die Dobrindt kurz nach dem Antritt der neuen Regierung zusammen mit intensiveren Grenzkontrollen verfügt hatte, will das Innenministerium weiterhin erst im Hauptsacheverfahren des Verwaltungsgerichts liefern, sagte der Sprecher dem "Stern".
Entscheidung erst durch Europäischen Gerichtshof?
Zahlreiche Experten rechnen allerdings damit, dass erst der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit abschließend klären wird.
Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp hatte am Freitag im Berliner Tagesspiegel gesagt, ob der Fall der Somalier weiter an den Europäischen Gerichtshof gehe, hänge allein von der Betroffenen ab. Parallel habe Pro Asyl jedoch einen Appell an die EU-Kommission gerichtet, damit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wird.
Europäisches Gespräch auf der Zugspitze
Als Reaktion auf die deutschen Grenzkontrollen und die Zurückweisung Asylsuchender will Polen ab Montag vorübergehend Kontrollen an der Grenze zu Deutschland einführen - und ist bereit, diese Maßnahme wieder aufzuheben, wenn auch Deutschland die Grenzkontrollen einstellt.
Dobrindt hat Amtskollegen aus mehreren Nachbarstaaten für den 18. Juli zu einem Gespräch über die europäische Migrationspolitik auf der Zugspitze eingeladen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke