- Ob man Musik auf Social Media ohne Lizenz nutzen darf, hängt davon ab, ob ein Beitrag privat oder geschäftlich ist.
- Bei geschäftlicher und widerrechtlicher Nutzung droht eine Abmahnung und hohe Geldstrafe.
- In so einem Fall lohnt sich rechtlicher Beistand.
Ist es ein privater oder ein geschäftlicher Post – das ist die entscheidende Frage. Für den privaten Inhalt darf jede Musik hinzugefügt werden, für den geschäftlichen nicht. Dabei ist es nicht entscheidend, wo der Nutzer sein Häkchen bei der Anmeldung des Accounts gesetzt hat, sondern was auf den Bildern und in den Videos zu sehen ist, erklärt der Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medienrecht, Philip Selbach. "Als privat kann man all das einordnen, was Freunde und Familie ist."
Schmaler Grat zwischen privater und geschäftlicher Nutzung
Die Bewerbung eines eigenen oder eines fremden Angebotes hingegen entspreche einer eigenen Selbständigkeit, erläutert Selbach. Ein Beispiel: "Angenommen man ist Fotograf und macht einen Post – guck mal, was für schöne Bilder ich auf meiner Webseite anbiete – auf dem privaten Kanal, dann ist das ein gewerblicher Post." Wer hierzu den neuesten Song von Taylor Swift abspielen lässt und keine Lizenz für mehrere hundert Euro erworben hat, macht sich strafbar.
Teure Songs, geringer Nutzen
Die Leipzigerin Francis Müller berät kleine und größere Unternehmen zu ihrer Präsenz in den sozialen Medien. Sie sieht in den meisten Fällen keinen unternehmerischen Nutzen für hochpreisige lizenzierte Musik. "Was ich jedem empfehlen würde, der Social Media im unternehmerischen Kontext benutzt, ist, dass man eben sich über eine gewisse Musikplattform lizenzfreie Musik organisiert." Diese könne man gegen eine kleine Gebühr oder im Rahmen eines Abonnements herunterladen und dann legal verwenden.
Bei Instagram nutzen die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer die "Meta Sound Collection". Die Musikstücke, die in dieser Sound-Bibliothek angeboten werden, können bedenkenlos auf der Plattform genutzt werden. Das macht mittlerweile auch Influencerin Marisa Becker. Die Leipzigerin engagiert sich vor allem für Umweltthemen und prüft zum Beispiel die Nachhaltigkeit von Marken.
Angst vor der Abmahnung
Als vor etwa zwei Jahren die erste Abmahnungswelle über die Blogger und Influencer in den sozialen Medien schwappte, hat es auch Unternehmerinnen aus ihrem Umfeld getroffen, die tausende Euro zahlen sollten, erinnert sich Becker, die sich vorher wenig Gedanken über Lizenzrechte gemacht hatte. "Es gab viele Leute, die abgemahnt wurden, und Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben."
Das habe in Bloggerkreisen schnell die Runde gemacht: "Da dachte ich dann: Ok, ich kriege kein Auge mehr zu, wenn ich das nicht ändere und habe dann wirklich einen Großteil des Contents wieder offline genommen. Das hat echt weh getan." Über 50 Posts und Videos musste sie ändern oder löschen.
Rechtlichen Rat einholen lohnt sich
Viele, die abgemahnt werden, überblicken die rechtliche Lage nicht. In der Regel lässt sich die Abmahnung nicht mehr abwenden, weiß Rechtsanwalt Selbach. "Die Rechtsverletzung, die ist da, die kann man nicht wegdiskutieren."
Man könne aber versuchen zu zeigen, dass die Lizenzforderungen überzogen sind: "Die geforderte Lizenzgebühr ist oft überzogen oder es werden pauschal Lizenzmodelle angewandt, ohne Rücksicht darauf zu nehmen, wie groß der Kanal ist oder wie viele Aufrufe das Ganze hatte. Häufig handelt es sich ja um kleine Kanäle, die das Ziel von diesen Abmahnungen werden."
Um herauszufinden, ob die Strafe angemessen ist, lohnt es sich meistens, sich rechtlich unterstützen zu lassen.
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