Polen muss eine zweistellige Millionenstrafe im Streit um den Braunkohletagebau Turow endgültig akzeptieren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte, dass ein 2021 verhängtes Zwangsgeld nicht rückwirkend entfällt – auch wenn sich Polen und Tschechien später politisch geeinigt hatten. Nach Angaben des Gerichts habe die Einigung "keinen Einfluss auf bereits entstandene Verpflichtungen", wie es in Luxemburg hieß.
Ausgangspunkt war ein Konflikt um den Tagebau Turow im polnisch‑tschechischen Grenzgebiet, nur wenige Kilometer von Zittau in Ostsachsen entfernt. Tschechien hatte Polen wegen nicht eingehaltener Umweltauflagen verklagt. Kritiker in der Region – auch auf deutscher Seite – befürchteten sinkende Grundwasserstände und Schäden an Gebäuden. 2021 hatte der EuGH auf eine Klage Tschechiens hin den Stopp des Braunkohle-Abbaus verfügt. Polen ignorierte diese Anordnung, weshalb ein tägliches Zwangsgeld von 500.000 Euro verhängt wurde.
Polen hatte Zwangsgeld nie gezahlt
Obwohl Polen und Tschechien den Streit Anfang 2022 beilegten, blieb das Problem bestehen: Polen hatte das Zwangsgeld nie gezahlt und vertrat später die Auffassung, die Einigung mache die Strafe rückwirkend hinfällig. Die EU‑Kommission sah das anders. Sie verrechnete die ausstehenden Beträge mit EU‑Mitteln, die Polen zustanden und behielt so etwa 68,5 Millionen Euro ein.
Der EuGH bestätigte nun, dass dieses Vorgehen rechtmäßig war. Die Richter betonten, Zwangsgelder dienten dazu, die Durchsetzung von EU‑Recht zu sichern. Würden sie nachträglich entfallen, sobald sich Staaten politisch einigen, würde das die Autorität des Gerichts untergraben.
AFP/dpa (jst)
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