Der Berliner Völkerrechtsprofessor Helmut Aust hat die zögerliche Reaktion der Bundesregierung auf den US-Angriff gegen Venezuela als "nicht glücklich" kritisiert. Aust sagte MDR AKTUELL, so komplex, wie es Bundeskanzler Friedrich Merz dargestellt habe, seien die damit verbundenen Rechtsfragen nicht. Man müsse nicht lange nachdenken, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass das US-Vorgehen ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht sei. Der Experte nannte die relativierenden Aussagen von Merz schädlich für die Autorität des Völkerrechts. Zudem werde damit der Anspruch Deutschlands untergraben, sich ganz besonders an das internationale Recht zu halten.

Merz hatte am Samstagabend deutlich gemacht, dass er den US-Angriff auf Venezuela noch nicht rechtlich bewerten will. "Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex. Dazu nehmen wir uns Zeit", teilte der CDU-Chef mit. Grundsätzlich müssten im Umgang zwischen Staaten die Prinzipien des Völkerrechts gelten.

"Sehr gravierender Vorfall"

Aust sagte, wenn ein Staat wie die USA so offenkundig das Völkerrecht verletze, sei das für die internationale Ordnung ein sehr gravierender Vorfall. Zwar müsse man das Völkerrecht deswegen nicht ganz ad acta legen. Aber je öfter das Völkerrecht von mächtigen Akteuren gebrochen werde und je öfter andere Staaten wegschauten und nicht entschieden gegen diese Rechtsverstöße protestierten, desto schwächer werde auch die Autorität der Völkerrechtsordnung.

Auswirkungen auch für Ukraine

Der Berliner Völkerrechtsprofessor verwies darauf, dass das auch unmittelbare Auswirkungen in anderen politischen Kontexten habe. Wenn es etwa bei der "Unterstützung der Ukraine in ihrem Verteidigungskampf gegen Russlands Angriffskrieg" auch immer darum gehe, die Völkerrechtsordnung zu verteidigen, könnten diese Argumente natürlich sehr viel schwerer hervorgebracht werden, "wenn man einen Staat wie die USA hat, der so offenkundig gegen eine zentrale Norm der Völkerrechtsordnung verstößt".

Argument der "Strafverfolgung" nicht haltbar

Das Argument der US-Regierung unter Donald Trump, es handle sich bei der Militäroperation in Venezuela nicht um einen Kriegseinsatz, sondern um Strafverfolgung, hält Aust für völkerrechtlich nicht haltbar. Die Tatsache, dass es eine Anklage eines US-Gerichts gegen den venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro gebe, sei völkerrechtlich irrelevant. "Wir haben hier ganz klar einen militärischen Einsatz. Der verstößt gegen das Gewaltverbot aus der UN-Charta." Die Ausnahmegründe, die man im Völkerrecht für den Einsatz militärischer Gewalt kenne, wie die Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat oder das Selbstverteidigungsrecht, das komme hier alles nicht in Frage.

MDR(dni)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke