• Erst im Juli 2029 sollen die Regelungen des Lieferkettengesetzes für die Unternehmen verbindlich sein.
  • Von dem Gesetz werden künftig nur noch Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erfasst.
  • Hintergrund ist, dass Unternehmen über hohe bürokratische Belastungen durch das Gesetz geklagt hatten.

Das EU-Parlament hat weitreichende Änderungen am EU-Lieferkettengesetz vorgenommen. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg beschloss am Dienstag, die Regeln um ein weiteres Jahr nach hinten zu verschieben. Außerdem gelten die Vorgaben künftig nur noch für wenige große Unternehmen. Die EU-Staaten müssen den Änderungen noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache.

Regelungen sollen erst 2029 verbindlich sein

Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Das Gesetz war im Frühjahr 2024 beschlossen worden, greift aber noch nicht. Nun einigten sich die Verhandler auf einen weiteren Aufschub: Die Mitgliedstaaten sollen die EU-Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Erst ein Jahr später, also im Juli 2029, sollen sich die betroffenen Unternehmen daran halten müssen.

Deutlich weniger Firmen betroffen

Außerdem werden von dem Gesetz künftig nur noch Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro erfasst. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Nach Angaben des Verhandlungsführers des EU-Parlaments, Jörgen Warborn, werden damit rund 85 Prozent der ursprünglich erfassten Unternehmen von den Vorschriften ausgenommen. Es gebe Schätzungen, dass nur noch rund 1.500 Firmen betroffen seien.

Klagen über bürokratische Belastungen

Hintergrund ist, dass Unternehmen und Wirtschaftsverbände über hohe bürokratische Belastungen durch das Gesetz geklagt hatten. Die betroffenen Firmen sollen nun nicht mehr pauschal ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen, sondern vor allem dort nachforschen, wo sie selbst ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Außerdem sollen sie sich auf Informationen verlassen, die keine tiefere Recherche verlangen. Die Reform streicht zudem eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz. Damit hängen Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung künftig von den Gerichten in den unterschiedlichen EU-Staaten ab. Bußgelder für Verstöße sollen maximal drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

Dem jetzt erfolgten Schritt war ein heftiger politischer Schlagabtausch vorausgegangen. Die konservative Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU hatte vor knapp einem Monat mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien den Weg für eine Abschwächung des Regelwerks freigemacht. Zuvor hatten sich auch die EU-Staaten für weniger strenge Vorschriften ausgesprochen.

Vor Mercosur-Abkommen: EU-Parlament stimmt für strengere Schutzregelung

In der Debatte um ein EU-Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten hat das Europaparlament außerdem für einen stärkeren Schutz europäischer Bauern vor der Konkurrenz aus Südamerika gestimmt. Die Abgeordneten sprachen sich für einen verschärften Mechanismus aus, mit dem die EU die mit dem Abkommen abgeschafften Zölle notfalls wieder einführen kann.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will die Vereinbarung mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay am Samstag bei einem Gipfel in der brasilianischen Stadt Foz do Iguaçu unterzeichnen. Mehrere EU-Ländern hatten jedoch Sicherheiten für ihre Landwirte verlangt.

dpa/AFP (mze)

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