- Die neue EU-Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt soll Geldwäsche europaweit bekämpfen.
- Banken sollen Konten überprüfen und der AMLA auffällige Kontobewegungen mitteilen.
- Wo liegen die Grenzen für AMLA? Kann die Behörde Konto selbst sperren?
Bis zu 100 Milliarden Euro aus illegalen Geschäften wie Drogen- und Menschenhandel oder Prostitution gelangen allein in Deutschland jährlich in den regulären Geldkreislauf, werden also gewaschen – für Damian Boeselager, Abgeordneter der sozial-liberalen Partei Volt im Europa-Parlament, ist der Handlungsbedarf damit klar: "Das ist für die deutsche, die europäische Wirtschaft ein riesiger Schaden, der da passiert."
Boeselager ist Abgeordneter der sozial-liberalen Partei Volt im Europa-Parlament und dort stellvertretender Vorsitzender des Ausschuss für Wirtschaft und Währung – er hat sich AMLA quasi mit ausgedacht. Nach seinen Worten ist die europäische Behörde wichtig, weil sie den Austausch zwischen den nationalen Behörden verbessere, "weil sie Hochrisiko-Institute selbst monitoren und selbst auch Sanktionen verhängen kann". 400 Mitarbeiter sollen in der Behördenzentrale von AMLA im Frankfurter Messeturm mal arbeiten, noch sind es erst ein paar Handvoll.
Banken sollen AMLA Auffälligkeiten melden
Die Ermittlungen zu Geldwäsche seien komplex, erklärt Heribert Hirte. Der ehemalige CDU-Abgeordnete sitzt im Vorstand der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International. Ein Problem, so sagt er: Man sehe dem Geld nicht an, wo es herkomme. Die Ermittler seien deshalb darauf angewiesen, dass beispielsweise Banken sie über auffällige Kontobewegungen informieren, so wie es ihnen gesetzlich vorgeschrieben ist.
"Wenn sie den Kunden oder die Kundin nicht kennen, geht also, ohne dass sie das wissen, eine Verdachtsmeldung an die Geldwäscheaufsicht raus, und die Geldwäscheaufsicht kann diese Verdachtsmeldungen zusammenfassen", erklärt Hirte. Die einzelne Bank könne das nicht. "Aber wenn dann bei der Geldwäscheaufsicht rauskommt, Person A oder B hat während eines knappen Zeitraums hier 6.000 Euro, da 7.000, da 15.000 eingezahlt, dann haben sie das rote Licht, was angeht."
Hirte zufolge ist es Aufgabe von AMLA, diese Verdachtsmeldungen aus allen EU-Ländern zusammenzuführen und auszuwerten – und so Vorermittlungen über Landesgrenzen zu koordinieren und die Verfahren zu vereinheitlichen.
Grenzen der Befugnisse
Aber wie weit darf AMLA dabei gehen? Kann es die Konten auch unbescholtener Bürger überwachen, wie MDR-AKTUELL-Hörer Birger Path befürchtet? Er ist nicht der Einzige, der das vermutet. Der Regensburger Steuerberater Roland Elias, dessen Youtube-Kanal "Steuern mit Kopf" über 150.000 Menschen abonniert haben, fragte dort kürzlich in einem 8-Minuten-Clip, wozu es so eine Behörde eigentlich braucht: "Geht es hier vielleicht am Ende nur darum, den deutschen Steuerzahler noch weiter zur Kasse zu bitten und ihm am Ende jeglichen Spielraum zu nehmen, über seine Finanzen selbst zu entscheiden?"
Transparency-Vorstand Hirte winkt ab. Das Recht, Konten direkt zu überwachen oder gar zu konfisizieren, habe AMLA nicht. "Das sind dieselben Befugnisse, die auch das Finanzamt hat. Das Finanzamt kann auch nicht direkt auf ihr Konto zugreifen. Es kann aber sagen, das ist aber bemerkenswert, dass sie keine Kapitalerträge haben, obwohl sie sieben Konten haben. Und dann gibt es eine entsprechende Erklärungslast."
Egal ob auf EU oder nationaler Ebene, die Geldwäscheaufsicht stelle immer nur Vorermittlungen an, betont Hirte. Das eigentliche Strafverfahren, inklusive möglicher Kontensperrung, ist dann die Sache von Staatsanwaltschaften und Gerichten.
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