Inhalt des Artikels:

  • Beitrag von Beamten in Österreich für Pension nicht mehr im Extratopf
  • Befürworter und Kritiker für gemeinsame Rentenkasse in Deutschland
  • Österreich holte zuerst die Politiker mit ins Renten-Boot
  • Beamte in Deutschland profitieren bei Gehalt und Pension
  • Experten sehen weiter große Ungerechtigkeiten

Beitrag von Beamten in Österreich für Pension nicht mehr im Extratopf

In Österreich wurde vor mehr als 20 Jahren zum Gesetz, was in Deutschland immer wieder diskutiert wird: Alle müssen seit 1. Januar 2005 in die Rentenversicherung einzahlen, auch Selbstständige, Politiker und Beamte – wenn sie zum Stichtag noch keine 50 Jahre alt waren. Damit die älteren Beamten, die drumherum gekommen waren und nicht in das Rentensystem wechseln mussten, auch einen gerechten Beitrag leisten, konnte es jedoch später bei Pensionen in bestimmter Höhe dazu kommen, dass die ersten drei Jahre die Pension geringer angehoben wurde als die anderen.

Für die, die jünger waren und wechseln mussten, wurden Übergangsregelungen getroffen, um sie gerecht in ein gemeinsames System zu integrieren. "Wie hoch der Pensionsbezug sein wird, hängt dann davon ab, wie viele Versicherungszeiten man im alten und wie viele Versicherungszeiten man im Verhältnis dazu im neuen System erworben hat", hieß es 2004 dazu im Gesetzentwurf.

Ab dem 1. Januar 2005 geschlossene Beschäftigungsverhältnisse zahlten automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu muss auch gesagt werden: Anders als in Deutschland, wo Beamte keine Beiträge zahlen, gaben Beamte in Österreich schon vor der Reform 12,55 Prozent ihres Gehaltes für ihre spätere Beamtenpension ab.

Befürworter und Kritiker für gemeinsame Rentenkasse in Deutschland

In Deutschland ist eine gemeinsame Rentenkasse immer wieder Thema. Jüngst hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas im Mai das Modell vorgeschlagen. Die Idee ist nicht neu, der Widerstand dagegen aber auch nicht. Volker Geyer vom Beamtenbund lehnt das Modell entschieden ab. "Der Beamte hat ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Er hat beispielsweise auch kein Recht zu streiken. Damit ist auch eine eigenständige Besoldung und Versorgung begründet", sagt er gegenüber dem ARD-Magazin Plusminus.

Jörg Tremmel von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen spricht sich für eine Reform wie in Österreich aus. Dazu müssten die Politiker vorangehen. "Die Österreicher haben es genauso gemacht. Dort sind die Abgeordneten ohne Wenn und Aber in die gesetzliche Rentenversicherung gekommen", erklärt er. Damit sei eine gesetzliche Mehrheit für eine Grundgesetzänderung beim Einbezug der Beamten möglich.

Österreich holte zuerst die Politiker mit ins Renten-Boot

Die Abschaffung der Politikerpensionen erfolgte in Österreich schon 1997. Laut dem Protokoll der damaligen Parlamentssitzung waren die zentralen Argumente "eine steuerliche und pensionsrechtliche Gleichstellung von Politikern und Bürgern" und "dass Politiker nicht irgendeinen automatischen Pensionsbezug haben, sondern dass sie mit gutem Beispiel vorangehen und Eigenverantwortung zeigen".

Andreas Khol von der Österreichischen Volkspartei in Wien gehörte zu den Politikern, die damals die Reform mit auf den Weg brachten. Für den ehemaligen Präsidenten des Nationalrates sei dieser Schritt elementar gewesen, um später auch die Beamtenpensionen zu reformieren. "Die Gesetze werden im Parlament gemacht. Nachdem das Parlament sich selbst beschnitten hat, diese Bezügepyramide bedeutete für viele Nachteile, haben sie gesagt, dann räumen wir mit allen Privilegien auf. Das Beamtenprivileg war nicht mehr durchzuhalten", sagt der heute 84-Jährige.

"Ohne die Einbeziehung der Beamten wäre in der gesetzlichen Pensionsversicherung für die anderen Arbeitnehmer, für die Angestellten und für die Arbeiterinnen der Reformdruck so groß geworden, dass das unweigerlich entweder zu Leistungskürzungen gekommen wäre oder zu einer Anhebung der Altersgrenzen", ist sich Wolfgang Panhölzl von der Arbeiterkammer Wien sicher.

Das Pensionsharmonisierungsgesetz legt seit 2005 übrigens auch fest, dass allen nach 45 Beitragsjahren eine Pension in Höhe von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens zustehen.

Beamte in Deutschland profitieren bei Gehalt und Pension

Eine Verbeamtung kann bares Geld sein. Während das Rentenniveau derzeit bei 48 Prozent liegt, bekommt ein Beamter bis zu knapp 72 Prozent seiner letzten Bezüge. Und anders als Arbeitnehmer, die monatlich 9,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen, sind Beamte beitragsfrei. Ihre Pensionen sind steuerfinanziert.

Wenn ein angestellter Lehrer rund 5.900 Euro brutto Einkommen wie sein verbeamteter Kollege hat, bekäme er nach 45 Beitragsjahren später 1.731 Euro gesetzliche Rente. Hier können noch die Zusatzversorgung mit 580 Euro netto durch das Versorgungswerk für den öffentlichen Dienst dazu gerechnet werden. Der Beamte erhält 3.214 Euro Pension nach 40 Arbeitsjahren, unberücksichtigt mögliche Zuschläge oder Kosten für eine Krankenversicherung.

Höhere Pensionen für Beamte werden oft mit deren geringerem Einkommen begründet. Doch auch während des Erwerbslebens verdienen angestellte Lehrer monatlich bis zu 1.000 Euro netto weniger. Das liegt nicht nur daran, dass die Beamten keine Rentenbeiträge zahlen, sondern auch an den Sonderleistungen – zum Beispiel für ihre Familien. So bekommt ein verbeamteter Lehrer in Nordrhein-Westfalen, wenn er verheiratet ist, 169 Euro extra. Für das erste Kind gibt es – zusätzlich zum Kindergeld – 195 Euro.  Für das zweite Kind 633 Euro und für das dritte 730 Euro. Das macht über 1.700 Euro extra im Monat.  

Experten sehen weiter große Ungerechtigkeiten

Für den Sozialverband Deutschland e.V. (VdK) ist es eine Frage der Gerechtigkeit, auch in Deutschland den österreichischen Weg zu gehen und eine Rentenkasse für alle einzuführen. "Die Möglichkeit haben wir schon lange. Man muss es politisch wollen. Man muss sich überlegen, ob man weniger Menschen verbeamtet oder ob man wirklich von Anfang an sagt, alle neuen Beamtinnen und Beamten sind auch rentenversicherungspflichtig", sagt Verena Bentele, Präsidentin vom VdK Deutschland e.V. Die Arbeitgeber können gegebenfalls ja noch über Zusatzversorgungen nachdenken. "Das alles ist in Deutschland ohne Probleme möglich", betont sie.

Selbst wenn der Weg zu mehr Gerechtigkeit führe, Rentenexperte Bert Rürup bezweifelt, dass der Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bas, auch Beamte in die gesetzliche Rentenkasse einzubeziehen, am Ende umgesetzt wird. "Die Beamten sind bestens organisiert und auf Privilegien wird man nicht verzichten", schätzt er die Lage ein. "Ich würde so eine Aussage erst machen, wenn ich auch einen Weg aufzeichne könnte, wie dies geschehen soll", führt er weiter aus.

Zu dieser Frage hatte Arbeitsministerin Bas aktuell leider keine Zeit für ein Interview, wie eine Anfrage des ARD-Magazins Plusminus ergab. Aber eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums schrieb: "Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus vereinbart, eine Rentenkommission einzusetzen, die bis Mitte 2027 Vorschläge vorlegen wird, wie die Alterssicherung insgesamt verlässlich und zukunftsfest ausgestaltet werden kann. Die Ministerin hat in diesem Zusammenhang grundsätzliche und perspektivische Überlegungen geäußert, etwa zur Frage, ob in Zukunft alle Erwerbstätigen – einschließlich Beamter oder Abgeordneter – in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollten. Zugleich hat sie deutlich gemacht, dass sie den Ergebnissen der Kommission nicht vorgreift. Eine konkrete Ausgestaltung bleibt deren Empfehlungen vorbehalten."

MDR (cbr)

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