- Klimaklagen könnten durch das Gutachten des IGH künftig erleichtert werden.
- Das Urteil könnte dabei helfen, überfällige Zahlungen an betroffene Länder auszulösen.
- Das Verfahren ging von kleinen Inselstaaten aus.
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) zur Erderwärmung könnte nach Einschätzung des Klimajuristen Oliver Ruppel künftige Klimaklagen erleichtern. Er sagte MDR AKTUELL, mit der Entscheidung sei eine Nachricht an die wohlhabenden Staaten gesendet worden, ihren internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz besser nachzukommen. Sonst drohten Entschädigungszahlungen an die vom Klimawandel stark betroffenen Staaten.
Der IGH habe mit seinem Urteil die Argumente zurückgewiesen, wonach Regierungen nur an Klimaverträge wie das Pariser Abkommen gebunden seien und sonst keine anderweitigen Verpflichtungen nach dem Völkerrecht hätten, erklärt Ruppel. "Insofern ist das Gutachten ein Beitrag, um den Schutz des Klimasystems auf stärkere Beine zu stellen und die Mitgliedsstaaten mit strengeren Sorgfaltspflichten zu belegen."
Guthaben könnte versprochene Zahlungen an betroffenen Staaten auslösen
Der IGH habe zudem die Möglichkeit aufgezeigt, dass Staaten mit hohen Emissionen künftig erfolgreicher verklagt werden können, so Ruppel, der in Graz das Forschungszentrum für Klimaschutzrecht leitet. Das Guthaben ist demnach eine zusätzliche Argumentationshilfe für bestehende und künftige Klimaklagen.
Bei den kommenden UN-Klimakonferenz im November in Brasilien, könnte das Gutachten dann aufgegriffen werden, um Diskussionen über eine klimagerechte Umverteilung zu führen, sagte Ruppel MDR AKTUELL. So könnten auch Zahlungen an die vom Klimawandel besonders betroffenen Staaten ausgelöst werden, die schon längst überfällig seien. Bisher wurden die Versprechungen der wohlhabenden Staaten dahingehend kaum eingelöst, kritisierte der Klimajurist. Zudem müsse der Kampf gegen den Klimawandel von der Gesellschaft, der Politik und der Wirtschaft gemeinsam aufgenommen werden – nicht nur vom Völkerrecht.
IGH stuft Klimawandel als existenzielle Bedrohung ein
Am Mittwoch hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) den Klimawandel in einem Gutachten als "existenzielle Bedrohung" für die Menschen und damit auch die Menschenrechte eingestuft. Die Staaten seien daher verpflichtet, die Erderwärmung zu bekämpfen. Tun sie das nicht, begehen sie laut IGH "eine völkerrechtswidrige Handlung".
Das mehr als 130 Seiten umfassende Gutachten ist zwar nicht rechtsverbindlich, kann aber nach Einschätzung von Völkerrechtsexperten Einfluss auf Klima-Prozesse weltweit haben. Es gilt als historisch.
Verfahren ging von kleinen Inselstaaten aus
In dem Verfahren hatten kleine Inselstaaten und andere Entwicklungsländer das höchste UN-Gericht aufgefordert, Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht festzuschreiben. Für diese Staaten gehe es um das Überleben, machten Vertreter der Organisation für afrikanische, karibische und pazifische Staaten in dem bisher umfangreichsten Verfahren vor dem IGH geltend.
Große Wirtschaftsstaaten wie China und die USA, die für den überwiegenden Teil der CO2-Emissionen verantwortlich sind, lehnen rechtliche Verpflichtungen ab, die über bestehende Abkommen hinausgehen. Sie verweisen etwa auf die Bestimmungen der UN-Klimaschutzkonventionen und des Pariser Klimaabkommens. Auch Deutschland erklärte, dass die dort festgeschriebenen Verpflichtungen ausreichten.
Erdüberlastungstag verschiebt sich immer weiter nach vorn
Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. So verschiebt sich beispielsweise der weltweite Erdüberlastungstag immer weiter nach vorn. In diesem Jahr fällt der Tag, ab dem die Menschheit mehr natürliche Ressourcen verbraucht als die Erde in einem Jahr regenerieren kann, auf diesen Donnerstag, den 24. Juli. Berechnet wird der Tag von der Organisation Global Footprint Network. Vergangenes Jahr fiel der Erdüberlastungstag noch auf den 1. August.
Für Deutschland wurde er für 2025 bereits für den 3. Mai errechnet. Allerdings ist der Wert hierzulande seit einigen Jahren weitgehend stabil.
MDR,AFP(smk)
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