- US-Präsident Donald Trump will wegen eines Berichts im «Wall Street Journal» (WSJ) über seine angeblichen Verbindungen zum berüchtigten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein Milliarden Dollar einklagen.
- Trump bekräftigte in seiner in Florida eingereichten Klage, dass er nicht der Autor eines ihm zugeschriebenen Glückwunsch-Briefs zu Epsteins 50. Geburtstag sei.
- Der Artikel sei falsch und verleumderisch. Bei den zwei Klagepunkten nennt Trump jeweils einen Betrag von mindestens zehn Milliarden Dollar, die er als Wiedergutmachung haben will.
Trump klagt unter anderem gegen Medienmogul Rupert Murdoch, die WSJ-Herausgeberfirma Dow Jones sowie die beiden Reporter, die den Artikel geschrieben hatten. Der Präsident argumentiert, dass er finanziellen Schaden nehme und sein Ansehen leide. Trump betonte, dass die Zeitung keinen Brief veröffentlichte – und keine Belege für seine Beteiligung an dem Brief geliefert habe. Trump schrieb über die Zeitung auf Truth Social, sie sei «nutzlos».

Am Vortag hatte das «Wall Street Journal» exklusiv über einen Glückwunsch-Brief an Epstein zu dessen Geburtstag im Jahr 2003 berichtet, der den Namen Trumps tragen soll. In dem Brief mit schlüpfrigem Inhalt sollen mit einem Marker die Umrisse eines Frauenkörpers mit Brüsten gezeichnet worden sein – die Zeitung beruft sich auf Einblick in Dokumente.
Trump zunehmend unter Druck
Der Bericht der Zeitung stellt so eine Verbindung Trumps zu Epstein her. Der Präsident bestreitet, Urheber gewesen zu sein – und er habe dies vor der Veröffentlichung auch dem «Wall Street Journal» mitgeteilt. Trump hatte sofort Klage gegen die Zeitung angekündigt.
Der US-Präsident steht unter zunehmendem Druck. Kritiker fordern von ihm, Akten aus dem Epstein-Fall veröffentlichen zu lassen. Das war eines seiner Wahlversprechen. US-Generalstaatsanwältin Pam Bondi beantragte unterdessen wie von Trump angewiesen die Freigabe von Unterlagen zur Anklage gegen Epstein im Jahr 2019.
Es geht um die Protokolle der sogenannten Grand Jury. Das ist eine Gruppe von Geschworenen, die nach Vorlage von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird.
Epstein war im Juli 2019 angeklagt worden und starb gut einen Monat später. Wie aus Bondis Antrag bei einem Gericht in New York hervorgeht, sollen vor der Veröffentlichung Angaben zu den Opfern sowie «andere persönliche identifizierende Informationen» geschwärzt werden.
Die Protokolle der Grand Jury dürften Informationen enthalten, die die konkreten Anklagepunkte gegen Epstein untermauern. Damit würden aber nicht alle Ermittlungserkenntnisse zu Epstein veröffentlicht, wie dies von einigen Trump-Anhängern gefordert wird.
Republikaner schüren Verschwörungstheorien
In den vergangenen Jahren schürten Republikaner rund um Trump immer wieder Verschwörungstheorien, wonach US-Eliten an Epsteins Verbrechen teilgehabt und ihn gedeckten hätten.
Es ist nicht absehbar, wie schnell die Unterlagen der Grand Jury nach einer Freigabe durch das Gericht veröffentlicht werden könnten. Auch ist unklar, welche Tragweite diese haben. Der unter Druck geratene Präsident hatte die Anordnung zeitlich unmittelbar nach Erscheinen des WSJ-Berichts platziert.
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