Der Fall Epstein belastet weiterhin die US-Regierung: Nach einem Artikel, der Trump in Verbindung mit dem Sexualstraftäter brachte, klagt der US-Präsident. Zugleich bat das Justizministerium ein Gericht um die Freigabe einiger Unterlagen.
US-Präsident Donald Trump hat seine Drohung wahr gemacht und das Wall Street Journal sowie dessen Eigentümer verklagt. Grund ist ein Bericht in Zusammenhang mit dem Fall des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein.
Trump fordert mindestens zehn Milliarden Dollar Schadenersatz wegen eines Artikels, in dem über einen Geburtstagsbrief von Trump an Epstein aus dem Jahr 2003 berichtet wird - drei Jahre bevor die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen Epstein aufkamen.
Dem Wall Street Journal zufolge enthielt der Brief an Epstein einige maschinengeschriebene Zeilen, die von einer per Hand gemalten Silhouette einer nackten Frau umrahmt waren. Der Brief schließe mit: "Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag - und möge jeder Tag ein weiteres wunderbares Geheimnis sein." Trump bestreitet das vehement.
Klage gegen Murdoch und seine "Müllzeitung"
Trump bekräftigte in seiner in Florida eingereichten Klage, dass er nicht der Autor des Briefs sei. Der Artikel sei falsch und verleumderisch. "Bezeichnenderweise wird nicht erklärt, ob die Beklagten eine Kopie des Briefes erhalten haben, ob sie ihn gesehen haben, ob er ihnen beschrieben wurde oder ob es andere Umstände gibt, die dem Artikel Glaubwürdigkeit verleihen würden", heißt es in der Klageschrift.
Trump klagt unter anderem gegen Medienmogul Rupert Murdoch, die WSJ-Herausgeberfirma Dow Jones sowie die beiden Reporter, die den Artikel geschrieben hatten. Der Präsident argumentiert, dass er finanziellen Schaden nehme und sein Ansehen leide.
Dow Jones will sich "energisch" gegen Klage verteidigen
Zuvor hatte er Murdoch gewarnt, dass er Klage gegen das Journal erheben werde. "Ich freue mich darauf, Rupert Murdoch dazu zu bringen, in meiner Klage gegen ihn und seine 'Müllzeitung', das Wall Street Journal, auszusagen. Das wird eine interessante Erfahrung sein!!!", schrieb Trump in einem Beitrag auf seiner Plattform Truth Social.
Eine Sprecherin von Dow Jones teilte in einer Erklärung mit: "Wir haben volles Vertrauen in die Exaktheit und Genauigkeit unserer Berichterstattung und werden uns energisch gegen jede Klage verteidigen."
Um mit seinen Verleumdungsklagen durchzukommen, muss Trump nachweisen, dass die Beklagten mit "tatsächlicher Böswilligkeit" gehandelt haben. Das heißt, dass sie wussten, dass der Artikel falsch war, oder dass sie den Wahrheitsgehalt rücksichtslos missachtet haben
Trump hatte Akten-Freigabe in Aussicht gestellt
Trumps Streit mit dem Wall Street Journal ist ein weiterer Aspekt in der Affäre um den Fall Epstein. Der US-Präsident steht unter zunehmendem Druck. Seit Wochen versuchen er und seine Regierung die Kontroverse abzuschütteln - mit mäßigem Erfolg.
Der in der US-Oberschicht bestens vernetzte Epstein war vor knapp sechs Jahren erhängt in seiner Gefängniszelle in New York gefunden worden - mehrere Wochen nachdem er unter dem Vorwurf des systematischen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verhaftet worden war.
Vor allem rechte Influencer und Verschwörungstheoretiker zweifeln die Behördenangaben über einen Suizid Epsteins an und vermuten, er sei getötet worden, um angebliche Machenschaften liberaler Eliten zu verschleiern.
Trump, der ebenfalls zu Epsteins Bekannten gehörte, hatte im Wahlkampf die Freigabe der Akten versprochen. Nach Trumps Rückkehr ins Weiße Haus kündigte seine Generalstaatsanwältin Pam Bondi an, alles zum Fall Epstein werde ans Licht kommen. Auf ihrem Schreibtisch liege eine Liste mit Kunden Epsteins, denen Mädchen zum mutmaßlichen Missbrauch zugeführt worden sein sollen.
Doch vergangene Woche teilten Justizministerium und FBI mit, dass eine solche Liste nicht existiere. Es würden auch keine weiteren Akten zu dem Fall veröffentlicht. Im Übrigen gebe es keine Beweise für eine Ermordung Epsteins, betonte das Ministerium. Das empörte viele Republikaner an der Parteibasis.
Nicht die Veröffentlichung aller Ermittlungserkenntnisse
Auf den Bericht des Wall Street Journal über den angeblichen Brief folgte nun nicht nur Trumps Klage, sondern auch ein Antrag von Bondi auf Freigabe von Unterlagen zur Anklage gegen Epstein im Jahr 2019.
Es geht um die Protokolle der sogenannten Grand Jury. Das ist eine Gruppe von Geschworenen, die nach Vorlage von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Epstein war im Juli 2019 angeklagt worden und starb gut einen Monat später.

Generalstaatsanwältin Bondi und ihr Chef, Präsident Trump
Aus Bondis Antrag bei einem Gericht in New York geht hervor, dass vor der Veröffentlichung Angaben zu den Opfern sowie "andere persönliche identifizierende Informationen" geschwärzt werden sollen.
Die Protokolle der Grand Jury dürften Informationen enthalten, die die konkreten Anklagepunkte gegen Epstein untermauern. Es ist aber nicht die Veröffentlichung aller Ermittlungserkenntnisse zu Epstein, die von einigen Trump-Anhängern gefordert wird.
In den vergangenen Jahren hatten Republikaner rund um Trump immer wieder Verschwörungstheorien geschürt, wonach US-Eliten an Epsteins Verbrechen teilgehabt und ihn gedeckten hätten. Es ist nicht absehbar, wie schnell die Unterlagen der Grand Jury nach einer Freigabe durch das Gericht veröffentlicht werden könnten. Auch ist unklar, welche Tragweite diese haben.
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