Die Bundesregierung will die Befugnisse der Bundespolizei bei der Drohnenabwehr erweitern. Auch bei der Krankenhausreform stehen wohl Veränderungen an. Beschlüsse im Kabinett gab es auch zu Sozialabgaben und der Cannabis-Verfügbarkeit.

Die Bundespolizei soll nach dem Willen der Bundesregierung bald Drohnen in Gefahrensituationen abschießen dürfen. In der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Änderung des Bundespolizeigesetzes sei geregelt, "dass die Bundespolizei Maßnahmen zur Abwehr der Drohnen ergreifen kann", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

Im Änderungsentwurf für das Bundespolizeigesetz, den das Kabinett beschloss, ist eine Kompetenzerweiterung für die Bundespolizei bei der Drohnenabwehr vorgesehen. Damit soll "insbesondere die Abwehr von Drohnen mit geeigneten technischen Mitteln" rechtlich klarer definiert werden. Die Bundespolizei dürfe dabei "auch mit physischen Einwirkungen" vorgehen, "das heißt, das Abfangen der Drohnen und der Abschuss der Drohnen ist zukünftig durch die Bundespolizei geregelt und möglich", so Dobrindt.

Die Bundespolizei werde in die Lage versetzt, "technisch auf der Höhe der Zeit gegen Drohnengefahren vorzugehen, beispielsweise mit elektromagnetischen Impulsen, mit Jamming, mit GPS-Störung", so der Innenminister in einem Pressestatement. Mit der Jamming-Methode wird die Verbindung zwischen Drohne und dem Piloten mit Störsignalen unterbrochen.

Auch Nachbesserungen an Klinikreform beschlossen

Neben der Änderung des Bundespolizeigesetzes beschloss die Bundesregierung auch flexiblere Vorgaben bei der umstrittenen Krankenhausreform. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken auf den Weg, der unter anderem mehr Spielraum für Ausnahmen und Kooperationen sowie längere Übergangsfristen vorsieht.

Die CDU-Politikerin Warken sagte, die Reformziele einer besseren Bündelung von Leistungen und von mehr Qualität in der Versorgung blieben unangetastet. Mit den Änderungen solle die Reform nun aber alltagstauglich gemacht werden. Die ursprüngliche Reform habe an verschiedenen Stellen "den Praxischeck nicht bestanden", so Warken. Änderungen geben solle es daher nun etwa, um unerwünschte Verwerfungen bei der Versorgung auf dem Land zu vermeiden.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Eine von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegte Verordnung zu höheren Sozialabgaben für gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde vom Kabinett ebenfalls gebilligt. Die Bundesregierung bringt damit die erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2026 auf den Weg: Diese legen fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

Nach dem Beschluss werden die Rentenbeiträge ab Januar auf Einkommen bis 8.450 Euro monatlich erhoben - bislang sind es 8.050 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro. Das Arbeitsministerium begründete die deutliche Anhebung der Grenzen mit der guten Lohnentwicklung.

Einschränkungen von Cannabis-Verfügbarkeit

Außerdem soll die Verfügbarkeit von Cannabis zu medizinischen Zwecken eingeschränkt werden. Das Kabinett beschloss eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, die für die Verschreibung einen persönlichen Kontakt zum Arzt verlangt und den Versand untersagt, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Es verwies darauf, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 "eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten" sei.

Im ersten Halbjahr 2025 nahmen demnach die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu - von rund 19 auf rund 80 Tonnen. "Dieser Anstieg ist nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen", hieß es. Denn die Verordnungen über die gesetzliche Krankenversicherung seien "nur im einstelligen Prozentbereich" gestiegen.

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