Trotz der Verlängerung der Mietpreisbremse nutzen Vermieter weiterhin Schlupflöcher. Dagegen will Justizministerin Hubig vorgehen: Mit zwei Stühlen und einem Tisch ließen sich keine überzogenen Mieten rechtfertigen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen stoppen. Die Regeln ließen viele Schlupflöcher, sagte Hubig den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. "Deshalb meinen manche Vermieter, man könne die Mietpreisbremse umgehen, indem man in seine Wohnung zwei Stühle stellt. Wir wollen dieser Masche einen Riegel vorschieben", kündigte Hubig an.
Der Bundestag hatte die Mietpreisbremse in dieser Woche bis 2029 verlängert. Sie gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen. Vermieter können jedoch zusätzlich zur Kaltmiete einen Möblierungszuschlag verlangen. Diesen müssen sie nicht gesondert im Mietvertrag ausweisen, so dass er für Mieter schwer nachzuvollziehen ist.
Hubig: Das hat System
Hubig sagte, sie wolle besser regeln, was Vermieter für die Möbel verlangen können. "Es macht einfach einen Unterschied, ob Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche so gestaltet sind, dass man da mit einem Koffer einziehen kann oder ob da nur ein Tisch und zwei Stühle stehen."
Die Ministerin sagte, ihr selbst seien in Berlin teilmöblierte oder teilgewerblich zu nutzende Wohnungen zu extrem hohen Preisen angeboten worden. "Das hat System", stellte Hubig fest. Diese Praxis werde man nicht weiter hinnehmen. "Aber: Wenn eine Wohnung zu einem angemessenen Preis real möbliert vermietet wird, dann ist dagegen nichts einzuwenden."
Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte zuvor bereits die Schlupflöcher bei möblierten Wohnungen kritisiert. Das sei ein Riesenproblem, erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Wenige Ausnahmen für Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.
Es gibt aber auch Ausnahmen: etwa neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden - oder auch Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
Miete hat sich drastisch erhöht
Das Wohnen zur Miete hat sich in den letzten zehn Jahren drastisch verteuert. Einer Auswertung des Bauministeriums zufolge stiegen die Angebotsmieten in den 14 größten kreisfreien Städten seit 2015 durchschnittlich um fast 50 Prozent.
Die größten Mietsteigerungen gab es nach Berlin (plus 107 Prozent) in Leipzig (plus 67,7 Prozent) und in Bremen (plus 57 Prozent). Das geringste Mieten-Plus nach einem Umzug wird mit 28,4 Prozent für Dresden ausgewiesen. Die Zahlen stammen vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Einer der Gründe, warum die Mieten steigen, ist der Mangel an Wohnraum. Zuletzt ging die Zahl der neu gebauten Wohnungen zurück, das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Große Ambitionen verbindet die schwarz-rote Koaltion mit dem "Bauturbo". Planungsprozesse in den Kommunen sollen dadurch vereinfach und beschleunitgt werden.
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