Die EU-Kommission verdächtigt Apple, Google, YouTube und Snapchat, Kinder nicht ausreichend zu schützen. Altersprüfungen sollen zu lax sein, Algorithmen süchtig machen. Die Konzerne müssen nun Stellung beziehen.
Die Europäische Kommission verdächtigt Apple, Snapchat sowie Google und YouTube, Kinder auf ihren Plattformen nicht genug zu schützen. Die Brüsseler Behörde verlangt von den Tech-Konzernen daher nun Auskünfte zu ihren Sicherheitsvorkehrungen, wie die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei einem Treffen der EU-Digitalminister im dänischen Horsens mitteilte.
Grundlage für die verpflichtende Forderung nach Informationen ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Das Gesetz soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden.
Altersbeschränkungen und Algorithmen im Fokus
Bei der Videoplattform YouTube, die zum Google-Konzern gehört, hegt die EU-Kommission den Verdacht, dass Altersbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu leicht zu umgehen sind. Zudem soll geprüft werden, inwiefern YouTube mit seinen Algorithmen Kinder süchtig machen könnte.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte App-Entwicklern zuletzt vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen mit den Algorithmen ihrer Produkte in die Sucht zu treiben. Sie kündigte an, bis Ende des Jahres eine Expertengruppe einzurichten, die über das weitere Vorgehen in der EU beraten soll.
Die Brüsseler Behörde will zudem klären, ob Minderjährige auf den Software-Plattformen von Apple (App Store) und Google (Google Play) Glücksspiele, wie etwa Apps für Online-Kasinos, herunterladen und spielen können.
Kaufen Kinder auf Snapchat Drogen?
Auf dem sozialen Netzwerk Snapchat könnte es Minderjährigen laut EU möglich sein, Drogen zu kaufen. Außerdem verdächtigen die europäischen Regelhüter das Unternehmen, selbst festgelegte Altersgrenzen nicht zu berücksichtigen. So gelinge es Kindern unter 13 Jahren, die App zu nutzen, obwohl das in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verboten sei.
Snapchat teilte mit, man habe die Anfrage der EU-Kommission erhalten und werde die erforderlichen Informationen bereitstellen. Snapchat sei zutiefst engagiert, die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. "Deshalb haben wir Datenschutz- und Sicherheitsfunktionen in unsere Plattform integriert und der Kommission von Anfang an detaillierte Risikobewertungen zur Verfügung gestellt", sagte eine Sprecherin.
Gegen Facebook läuft bereits Verfahren
Mit den Auskunftsersuchen eröffnet die EU noch kein Verfahren gegen die Techkonzerne. Die Unternehmen können jetzt erläutern, wie sie verhindern, dass ihre Produkte Kindern schaden. Sie haben auch die Möglichkeit, Änderungen an ihren Diensten vorzunehmen, um den Verdacht auszuräumen.
Sieht sich die EU-Kommission jedoch bestätigt, könnte sie ein Verfahren wegen unzureichenden Kinder- und Jugendschutzes eröffnen. Gegen den Facebook-Konzern Meta läuft ein solches Verfahren bereits seit vergangenem Jahr. Im Juli hatte die Europäische Kommission einen Leitfaden zu den Kinderschutzgesetzen veröffentlicht, der Unternehmen bei der Einhaltung helfen sollte.
USA kritisieren Digital Services Act
Brüssel legte in den vergangenen Monaten vermehrt ein Augenmerk darauf, welche Erfahrungen Kinder und Jugendliche online machen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte sich zuletzt überraschend für eine Altersgrenze in den sozialen Netzwerken ausgesprochen. Die deutsche Politikerin verglich dabei mögliche Vorgaben für soziale Medien mit denen für Tabak und Alkohol. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sprach sich für eine Altersgrenze aus.
In der Vergangenheit hatte das Gesetz auch für Problemen in der Beziehung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten gesorgt. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump kritisierte die europäischen Digitalgesetze als wettbewerbsfeindlich. Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die EU-Regeln von "institutionalisierter Zensur" gesprochen.
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