- Das Europaparlament hat sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie Tofu-Wurst oder Veggie-Burger ausgesprochen.
- Verbraucherorganisationen und die deutsche Fleischbranche sieht durch klare Kennzeichnungen keine Gefahr der Verbrauchertäuschung bei Veggie-Produkten.
- Laut Rügenwalder Mühle sind bekannte Bezeichnungen für Veggie-Produkte wichtig für Verständnis und Verkauf.
Das Europaparlament hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass vegetarische Fleischersatzprodukte künftig nicht mehr Burger, Schnitzel und Wurst heißen sollen. Eine Mehrheit von 355 Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg für eine entsprechende Gesetzesänderung, bei 247 Gegenstimmen. Die Entscheidung ist allerdings nicht endgültig, sie geht nun in die Verhandlungen mit den 27 EU-Ländern.
Den Antrag hatte eine Abgeordnete der französischen Konservativen EVP, Céline Imart, eingebracht. Sie sieht in europäischen Supermärkten ein Verwechslungsrisiko: Verbraucher könnten laut Imart Produkte wie Tofu-Wurst und Bratwurst oder Veggie- und Schweineschnitzel leicht verwechseln. Deshalb soll die EU-Landwirtschaftsverordnung so geändert werden, dass vegane und vegetarische Varianten von Steak, Schnitzel und Wurst künftig andere Namen tragen müssen.
Kritik von Verbraucherschützern und der Fleischbranche
Andreas Winkler, Sprecher der Verbraucherorganisation Foodwatch, hält von diesem Vorschlag wenig: "Niemand kauft versehentlich Tofu-Würstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker. Das ist absoluter Unsinn, dass solche Bezeichnungen wie Schnitzel, Würstchen oder Burger für vegane Produkte verboten werden sollen."
Doch die Gegenseite – teils unterstützt von der Fleischbranche – bezieht sich ebenfalls auf den Verbraucherschutz. Und die französische Regierung überzeugte sie damit bereits. Was Burger, Filet oder Wurst heißt, darf in Frankreich seit 2024 nicht mehr aus vegetarischen oder pflanzlichen Eiweißen hergestellt werden.
Die Fleischbranche in Deutschland sieht das allerdings anders. Weil deutsche Lebensmittelleitlinien eine deutliche Kennzeichnung vorschreiben, sei der angebliche Etikettenschwindel beim Veggie-Burger schlicht nicht vorhanden, sagt Horst Koller, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Wurst- und Schinkenproduzenten. In Deutschland bestehe keine Gefahr der Verbrauchertäuschung: "Durch unsere Leitsätze, die im Grunde für vegetarische und vegane Produkte gelten, sind wir hinreichend und transparent geschützt. Vor jedem Produkt muss 'vegan' oder 'vegetarisch' stehen, wenn es einem tierischen Produkt ähnelt."
"Bratstück" lässt sich schlecht vermarkten
Dass Kunden in der Lage sind, die aktuellen Produktnamen richtig zu verstehen, bestätigt auch ein Anruf bei der Rügenwalder Mühle. Das Unternehmen stellt sowohl Fleisch- als auch Ersatzprodukte her, macht aber schon eine Weile den größeren Teil seines Umsatzes mit Veggie-Alternativen.
Eine Anlehnung an bereits bekannte Produkte sei wichtig für den Erfolg, sagt Laura Gosciejewicz, Sprecherin des Unternehmens, nicht nur aus Marketingsicht: "Mit einem veganen 'Bratstück' können Sie auch als Verbraucherin oder als Verbraucher nicht so viel anfangen wie mit einem veganen Schnitzel. Dann weiß ich, wonach das schmeckt und wie lange das in die Pfanne muss."
Ungewiss ist, wie Fleischersatzprodukte in Zukunft benannt werden könnten. "Bratstück" wird es nicht, da war sich die Rügenwalder Sprecherin sicher. Neue Namen müssten die Hersteller aber auch nicht sofort finden. Noch müssen allerdings auch die EU-Mitgliedsstaaten einer Gesetzesänderung zustimmen.
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