Inhalt des Artikels:
- Pauschalreise: Kann man wegen Waldbrand-Gefahr den Urlaub stornieren?
Spanien
In Spanien kämpfen Einsatzkräfte weiterhin gegen etwa 20 große Waldbrände.
Besonders betroffen ist der Nordwesten des Landes, darunter die Regionen Kastilien und León, Galicien und Extremadura.
Unser Tipp für Spanien-Urlauber: Prüfen Sie vor Reiseantritt die Informationen der lokalen Behörden.

Portugal
Auch in Portugal wüten nach wie vor mehrere große Waldbrände. Besonders betroffen ist der Norden des Landes.
Die größten Feuer gibt es in der Region Arganil, rund 40 Kilometer östlich der Stadt Coimbra, sowie bei Trancoso, das etwa 150 Kilometer südwestlich von Porto liegt.
Die Hitzewelle auf der Iberischen Halbinsel könnte Vorhersagen zufolge noch bis mindestens Montag andauern.

Griechenland
In Griechenland entspannte sich die Lage wegen sinkender Temperaturen und geringerer Windböen etwas.
Im Einsatz war die Feuerwehr zuletzt auf der Insel Chios sowie bei Patras, der drittgrößten Stadt des Landes. Hier hat die Feuerwehr die Flammen mittlerweile eingedämmt.

Italien
In Italien gibt es vor allem im Süden des Landes immer wieder Waldbrände, darunter auf Sizilien, sowie in den Regionen Apulien und Basilikata.
Der großflächige Brand am Vesuv bei Neapel konnte mittlerweile gelöscht werden.

Frankreich
Die Waldbrandgefahr in Südfrankreich bleibt hoch, besonders in den Regionen Drôme und Aude.
Zwischen Carcassonne und Narbonne war verangene Woche der größte Brand seit mindestens 50 Jahren ausgebrochen. Die Feuerwehr konnte den Großbrand mittlerweile unter Kontrolle bringen.

Waldbrand-Situation im Überblick
Wer sich über die aktuelle Brandlage weltweit einen Überblick verschaffen will, wird auf dieser Karte von der NASA immer aktuell informiert. Dort sieht man auf den ersten Blick, wo es gerade brennt.
Pauschalreise: Kann man wegen Waldbrand-Gefahr den Urlaub stornieren?
Kostenlose Stornierung ist möglich, wenn die Urlaubsregion unmittelbar von Waldbränden betroffen ist.
Wichtig: Vorab die Lage vor Ort genau prüfen.
Bei Beeinträchtigungen während des Urlaubs kann man die Reise vorzeitig kündigen - der Veranstalter übernimmt dann die Mehrkosten durch die verfrühte Abreise.
Ein Schadenersatzanspruch besteht nur bei Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Veranstalter.
Kaum Storno-Möglichkeiten für Individualreisende
Individualreisende haben meist schlechtere Karten.
Ob eine Stornierung möglich ist, hängt von den AGBs des Ferienhausanbieters ab.
Flugkosten müssen in der Regel selbst getragen werden.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
dpa
AFP
Reuters
Verbraucherzentrale
ADAC
NASA
Provincia autonoma di Bolzano
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