Inhalt des Artikels:

  • Waldbrand-Situation im Überblick
  • Pauschalreise: Kann man wegen Waldbrand-Gefahr den Urlaub stornieren?

Schwere Waldbrände in Portugal

Für weite Teile Portugals gilt aktuell ein sehr hohes oder hohes Waldbrandrisiko. Mittlerweile hat die Feuerwehr einige der rund ein Dutzend schweren Waldbrände unter Kontrolle gebracht.

Weiter heftig wüten Waldbrände im Peneda-Geres-Nationalpark im Norden des Landes, die in der Nacht zum Sonntag (27.07.) ausgebrochen waren. Die meisten Einsatzkräfte werden aktuell gebraucht, um ein schweres Feuer in der Nähe von Arouca im Zentrum des Landes zu löschen.

Waldbrände in Spanien

Auch Spanien kämpft gegen mehrere Waldbrände. Besonders stark brennt es in der Region Ávila, etwa eine Stunde westlich von Madrid entfernt. Starker Wind facht die Flammen in dem bergigen Gelände immer wieder an. Auch in Las Hurdes in der Region Cáceres brennt es.

Waldbrand-Situation im Überblick

Wer sich über die aktuelle Brandlage weltweit einen Überblick verschaffen will, wird auf dieser Karte von der NASA immer aktuell informiert. Dort sieht man auf den ersten Blick, wo es gerade brennt.

Wie hier am Berg Amiata in der Toskana sind die Brandspuren gelöschter Brände zu sehen.Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

Pauschalreise: Kann man wegen Waldbrand-Gefahr den Urlaub stornieren?

Eine kostenlose Stornierung des Urlaubs aufgrund außergewöhnlicher Umstände ist möglich, wenn die eigene Urlaubsregion - und zwar in unmittelbarer Nachbarschaft - von den Bränden betroffen ist. Daher sollte man sich im Vorfeld ganz genau über die Lage vor Ort informieren. Hat man eine Pauschalreise gebucht, muss der Reiseanbieter den Reisepreis erstatten.

Kommt es während des Urlaubs zu Beeinträchtigungen durch Waldbrände, kann man die Reise vorzeitig beim Veranstalter kündigen. Der kommt dann für die Mehrkosten durch die verfrühte Abreise auf. Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden hat man allerdings nicht.

Ein sogenannter Minderungsanspruch besteht nur dann, wenn der Veranstalter seine Fürsorgepflicht verletzt hat. Das ist dann der Fall, wenn der Reiseveranstalter vorgibt, dass am Urlaubsort alles in Ordnung ist, dann aber geplante Ausflüge ausfallen oder man wegen starker Rauchentwicklung sein Hotelzimmer nicht verlassen kann.

Es muss allerdings eine konkrete Gefahr bestehen. Denn mehrere Wochen im Voraus lässt sich nicht sagen, ob Feuer ausbrechen oder bereits gelöscht sind. Kostenfrei storniert werden kann also meist nur auf den letzten Drücker.

Kaum Storno-Möglichkeiten für Individualreisende

Das Nachsehen haben in den meisten Fällen Individualreisende. Hier kommt es auf die AGBs der Ferienhausanbieter an, ob man Ansprüche geltend machen kann. Die Stornokosten für den Flug muss der Urlauber tragen.

Quellen und weiterführende Links

BRISANT
dpa
afp
Verbrauchzentrale
ADAC
NASA

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke