DNA-Plattformen wie «Ancestry», «GED Match» oder «Family Tree DNA» helfen bei der Suche nach Verwandten – oder eben auch bei der Jagd nach Mördern. Die DNA-Spuren von einem Tatort werden mit diesen kommerziellen Datenbanken abgeglichen. Zum einen hofft man auf einen Treffer, zum anderen versucht man so, Verwandte zu finden und somit die Verbrechersuche eingrenzen.
In den USA wurden mithilfe von privaten DNA-Stammbäumen bereits mehrere Täter überführt. Der berühmteste Fall ist der «Golden State Killer». Nun zieht Schweden nach: Ab Juli darf die Polizei dort kommerzielle DNA-Plattformen bei Ermittlungen nutzen.
Schweden als europäischer Vorreiter
Bekannt wurde die Methode durch den Doppelmord im schwedischen Linköping 2004, welcher später als Serie «Genombrottet» für Netflix verfilmt wurde.
Mitverantwortlich für die Einführung der Methode ist der Forensiker Ricky Ansell. Er erklärt im Interview gegenüber SRF: «Die genealogische Analyse reduziert die Zahl der Verdächtigen und eröffnet neue Möglichkeiten – vor allem bei Fällen, die mit klassischen Methoden nicht gelöst werden konnten.»
Methode als letzte Wahl
Schweden hat in Europa eine Vorreiterrolle inne, da dort diese Ermittlungstechnik ohne Einschränkungen eingesetzt werden kann. In den Niederlanden, Grossbritannien und Australien darf nur bei gewissen Einzelfällen die DNA-Genealogie angewendet werden.

In den USA ist der Einsatz von DNA-Stammbäumen bei der Verbrechensaufklärung seit 2018 etabliert und wurde schon in Hunderten von Fällen eingesetzt.
Wir müssen zuerst alle anderen Mittel ausgeschöpft haben, bevor wir in privaten Datenbanken nach Verwandten suchen dürfen.
Die Nutzung privater DNA-Profile wirft auch ethische Fragen auf. Nutzerinnen und Nutzer müssen zwar zustimmen, doch ihre hochgeladenen Daten verraten oft auch etwas über ihre Verwandten – ohne deren Einwilligung.

Um diese Methode einsetzen zu dürfen, braucht es eine Gesetzesänderung, bei welcher der Datenschutz ebenfalls eine Rolle spielt. Auch in Schweden gab es grosse Diskussionen, erzählt Ricky Ansell: «Die Diskussion über den Datenschutz war wichtig und richtig, für viele war es aber auch wichtig, einen solchen Mord aufklären zu können. Laut unseren Gesetzgebern ist diese Methode die letzte Wahl. Das heisst, zuerst müssen wir alle anderen Mittel ausgeschöpft haben, bevor wir in privaten Datenbanken nach Verwandten suchen dürfen.»
Schwedens Erfahrungen auch für die Schweiz interessant
Während Schweden zum europäischen Vorreiter wird, bleibt die Schweiz zurückhaltend.
Wir verfolgen gespannt, wie effizient das neue Instrument in Schweden sein wird.
Zwar erlaubt das revidierte DNA-Profilgesetz seit August 2023 die Suche nach Verwandten in staatlichen Datenbanken, kommerzielle Anbieter bleiben jedoch tabu. «Es ist die Rolle von Fedpol, technologische Entwicklungen zu beobachten. Wir verfolgen gespannt, wie effizient das neue Instrument in Schweden sein wird», sagt Berina Repesa, Mediensprecherin des Fedpol.

Zudem stehen in der Schweiz neue DNA-Instrumente wie die Phänotypisierung zur Verfügung, mit der sich neben dem Geschlecht auch das Alter, die Augen- und Haarfarbe oder die Herkunft bestimmen lassen.
Falls die DNA-Genealogie in Schweden zum Durchbruch bei Mordermittlungen verhilft, würde das Fedpol einen Antrag stellen, damit diese auch in der Schweiz eingesetzt werden darf.
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