In einer Resolution haben die Vereinten Nationen die Taliban aufgefordert, ihre repressive Politik zu beenden - besonders die systematische Unterdrückung von Frauen und Mädchen. Zwei Staaten stimmten gegen das Papier.

Fast vier Jahre nach der erneuten Machtübernahme der Taliban in Afghanistan haben die Vereinten Nationen die militant-islamistische Organisation aufgefordert, ihre repressive Politik und insbesondere die systematische Unterdrückung von Frauen zu beenden.

Eine entsprechende Resolution nahm die UN-Generalversammlung mit 116 Ja-Stimmen an. Israel und die USA stimmten gegen das Papier, zwölf Länder - darunter Russland, China, Indien und der Iran - enthielten sich.

Frauen nicht mehr von öffentlichem Leben ausschließen

Man sei alarmiert über die "schwerwiegende, sich verschlimmernde, weit verbreitete und systematische Unterdrückung" aller Frauen und Mädchen in Afghanistan, wurde in einer Mitteilung aus der Resolution zitiert. Die Taliban werden darin aufgefordert, Frauen und Mädchen nicht mehr länger von Bildung, Beschäftigung und dem öffentlichen Leben auszuschließen.

Die UN zeigten sich ebenfalls besorgt über die sich verschlechternden humanitären, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Bedingungen in dem Land und fordern eine stärkere internationale Unterstützung für die afghanische Bevölkerung sowie einen neuen Vorstoß für Menschenrechte, Frieden und Stabilität.

Fast 80 Prozent der Frauen unter 30 betroffen

Unter den Taliban, die seit August 2021 wieder an der Macht sind, ist Frauen der Zugang zu Bildung ab der siebten Klasse untersagt. Einige Schulen bieten entgegen der Anordnung noch Unterricht für ältere Mädchen an. Im Dezember hatten die Islamisten Frauen auch die Ausbildung im medizinischen Bereich verboten.

Aus einem UN-Bericht ging Mitte Juni hervor, dass fast achtzig Prozent aller Frauen unter 30 Jahren von Bildung oder Arbeit ausgeschlossen sind. Als erster Staat weltweit erkannte Russland die Taliban-Regierung Anfang Juli an.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke