Seit dem russischen Angriffskrieg sind mehr als 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen. Brüssel will ihren Schutzstatus nun um ein Jahr verlängern - aber auch ihre Rückkehr vorbereiten.

Die EU-Kommission will den Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr verlängern. Angesichts des andauernden Krieges und der volatilen Situation in der Ukraine schlage man eine entsprechende Verlängerung bis März 2027 vor, teilte die Behörde in Brüssel mit.

Die Mitgliedstaaten könnten dem Vorschlag bereits bei einem Treffen in der kommenden Woche zustimmen. Aktuell ist der Status ukrainischer Flüchtlinge über die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz geregelt. Die EU-Regelung gewährt Ukrainerinnen und Ukrainern sofortigen Schutz und sichert ihnen grundlegende Rechte zu, darunter Aufenthaltsrecht, Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, medizinischer Versorgung und sozialer Unterstützung.

Deutschland hat 1,2 Millionen Geflüchtete aufgenommen

Darüber hinaus strebt die Kommission langfristige Perspektiven für jene Flüchtlinge aus der Ukraine an, die sich bereits gut in ihren Aufnahmeländern integriert haben - etwa durch Arbeit, Ausbildung oder Sprachkenntnisse. Sie sollen künftig die Möglichkeit erhalten, vom vorübergehenden Schutz in andere rechtliche Aufenthaltstitel zu wechseln, beispielsweise auf Grundlage von Erwerbstätigkeit, Studium, Forschung oder über einen nationalen Status für langfristig Aufenthaltsberechtigte.

"Seit 2022 bieten wir denjenigen Schutz, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine fliehen, und wir werden dies auch weiterhin tun", erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel.

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges sind nach Angaben der Kommission mehr als 4,3 Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU geflohen. Deutschland hat mit mehr als 1,2 Millionen die meisten Geflüchteten aufgenommen.

Sonderbeauftragter soll ernannt werden

Gleichzeitig empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, die Rückkehr der Geflüchteten vorzubereiten. So sollen die Staaten etwa prüfen, ob andere Bleibeperspektiven bestehen, etwa in Form eines Arbeits- oder Studentenvisums. Zudem sollen Geflüchtete mehr Informationen über Rückkehrmöglichkeiten erhalten und ihre Heimat leichter besuchen können. Diese Empfehlungen wären auch bei Zustimmung der Mitgliedstaaten nicht bindend.

Der zuständige Kommissar Magnus Brunner kündigte an, einen EU-Sondergesandten für Ukrainer zu berufen. Wer diesen Posten antreten soll, ist noch nicht bekannt.

Bei der gemeinsamen Pressekonferenz ermutigte der ukrainische Vize-Ministerpräsident Oleksiy Chernyshov die Ukrainer, in ihre Heimat zurückzukehren, sobald die Bedingungen es zuließen. "Denn sie werden auf dem ukrainischen Arbeitsmarkt sehr gebraucht, um eine neue, starke Wirtschaft aufzubauen."

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