Beim Thema "Balkonkraftwerk installieren" hatten früher viele ein Wörtchen mitzureden – Vermieter, Eigentümergemeinschaften und manchmal auch der Nachbar, dem die Anlage angeblich den Sonnenschein raubt. Doch seit Oktober 2024 gilt: Mieter haben laut § 554 Abs. 1 BGB ein gesetzlich verankertes Anrecht auf ihr eigenes Balkonkraftwerk. Vermieter dürfen nur noch mit triftigem Grund Nein sagen. Aber was passiert, wenn das Balkonkraftwerk Nachbarn stört – etwa durch Verschattung oder weil sich jemand lautstark beschwert?
Balkonkraftwerke in Mietwohnungen – neue Regeln
Seit Oktober 2024 ist die Gesetzesänderung des § 554 Abs. 1 BGB in Kraft. Damit fällt die Installation eines Balkonkraftwerks unter die privilegierten Maßnahmen. Das bedeutet, dass Mieter Mini-PV-Anlagen am Balkon anbringen dürfen, ohne dass der Vermieter dies untersagen kann. Dafür bräuchte er einen überzeugenden Grund. Das könnten zum Beispiel klare Risiken für Haus, Grund sowie andere Mieter sein.
Damit gilt auch hier schon: Vorherige Absprachen sind trotz der neuen Regeln die Basis, um Vermieter nicht zu verärgern und sich abzusichern. Immerhin könnte es Sicherheitsbedenken geben, die gegen ein Balkonkraftwerk sprechen. Generell sind transparente Absprachen immer eine gute Idee.
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Dürfen die Nachbarn mitreden?
Grundsätzlich haben Mieter also per Gesetz das Recht, eine steckerfertige Mini-PV-Anlage auf dem Balkon zu installieren – das können weder Vermieter noch die Nachbarn verhindern. Allerdings gibt es auch hier Schlupflöcher. Ebenso, wie Vermieter unter gewissen Umständen durchaus noch widersprechen können, haben auch die Nachbarn Trümpfe in der Hand und können einem das Leben schwer machen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie sich optisch gestört fühlen oder fürchten, dass der eigene Balkon verschattet werden könnte. Möglich wäre laut Agrarheute.com, dass die Nachbarn einen Beseitigungsanspruch geltend machen.
Inwieweit solche Klagen vor Gericht durchkommen, ist eine andere Frage. Aber wenn zukünftige Nutzer absehen können, dass die Nachbarn sich wegen ihres Balkonkraftwerks beschweren könnten, sollten sie am besten schon vorher Rücksprache halten und versuchen, sich einvernehmlich zu einigen.
Wer schon mit Nachbarn und dem Vermieter gesprochen hat und das Go bekommen hat, der kann direkt loslegen. Fehlt das passende Balkonkraftwerk noch, gibt es beispielsweise bei Ebay eine große Auswahl an Komplett-Sets.
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Balkonkraftwerk installieren: Was ist generell zu beachten?
Ein Balkonkraftwerk lässt sich grundsätzlich selbst installieren und anschließen – etwa am Balkongeländer oder auf der Terrasse. Wichtig ist laut ADAC, dass alles sicher befestigt ist und keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die genehmigungspflichtig sind. Ein Balkonkraftwerk lässt sich auch ganz ohne Elektriker anschließen, wenn das Balkonkraftwerk mit einem Schuko-Stecker geliefert wird. Auch wenn dieser aktuell noch nicht komplett der Norm entspricht, wird er geduldet. Im Laufe des Jahres 2025 soll er laut VDE auch offiziell erlaubt sein. Für spezielle Stecker, wie Wieland-Stecker, ist eine Fachkraft nötig. Was man bei der Installation eines Balkonkraftwerks beachten sollte:
- Eine stabile Montage, die weder Hauswand noch Geländer beschädigt.
- Die Leistung des Wechselrichters darf maximal 800 Watt betragen.
- Außerdem musst die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen werden – die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit 2024.
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Fragen kostet nichts
Balkonkraftwerke sind für Mieter in der Stadt eine praktische Lösung: klein, unkompliziert, stromsparend. Seit der Verankerung neuer Gesetze sowie des Solarpakets I ist das Installieren eines Balkonkraftwerk deutlich einfacher geworden – Vermieter dürfen sich nicht mehr einfach so dagegen aussprechen. Trotzdem gilt: Wer Ärger vermeiden will, sollte vorher mit dem Vermieter und auch mit den Nachbarn sprechen. Denn wenn das Balkonkraftwerk Nachbarn stört, etwa durch Verschattung oder optische Gründe, kann es trotz gesetzlichem Anspruch knirschen. Besser also: kurz reden, dann langfristig Strom produzieren.
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