Sich unabhängig und klimafreundlich mit eigenem Strom zu versorgen, ist leichter geworden – ein Balkonkraftwerk macht den Einstieg in die Solarenergie unkompliziert möglich. Ganz so einfach war das allerdings nicht immer: Bis 2024 mussten sich Betreiber noch mit einigen bürokratischen Hürden herumschlagen. Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung diese Stolpersteine nun zum Teil abgebaut, damit auch kleine private Stromerzeuger schneller mit der Selbstversorgung starten können. Wie genau die Anmeldung funktioniert, zeigen wir jetzt.
Das hat sich 2024 beim Balkonkraftwerkanmelden geändert
Die Bundesregierung hat das Solarpaket I im April 2024 durchgewunken, in dem bereits einige Punkte verankert waren, die für künftige Balkonkraftwerkbesitzer interessant sein dürften. Durch das Paket wurde nicht nur die erlaubte Wattgrenze von 600 auf 800 Watt erhöht, auch die Anmeldung ist einfacher geworden.
Seit 2024 ist die Registrierung im Marktstammdatenregister erheblich vereinfacht worden. Das bedeutet, dass Betreiber von Balkonkraftwerken jetzt deutlich weniger Fragen beantworten müssen. Neben einigen persönlichen Daten werden nur noch fünf spezifische Informationen zur Anlage selbst fällig. Zuvor waren es rund 20 Angaben – die Anmeldung ist damit zeitsparender geworden. Neue Registrierungshilfen beim Marktstammdatenregister vereinfachen die Anmeldung zusätzlich. Das sind die nötigen Angaben, die bei der Anmeldung aktuell abgefragt werden:
- Standort der Anlage
- Anzeige-Name der Einheit (Balkonkraftwerk)
- Technische Daten wie Gesamtleistung der Module, Leistung des Wechselrichters und Nummer des Stromzählers (Grenzwerte beachten)
- Zusätzliche technische Daten für den Stromspeicher, falls einer betrieben wird
Parallel zur Anmeldung im Marktstammdatenregister ist bis 2024 auch eine Anmeldung beim örtlichen Strombetreiber ein Muss gewesen. Eine Genehmigung durch den Netzbetreiber ist für Balkonkraftwerke jedoch nun nicht mehr nötig.
Balkonkraftwerke seit 2024 mit 800 Watt
Da es einfacher geworden ist, ein Balkonkraftwerk anzumelden, ist der Weg für den Kauf eines steckerfertigen Balkonkraftwerks geebnet. Obendrein ist auch die erlaubte Wattgrenze von 600 auf 800 Watt erhöht worden. Damit können Eigenstromproduzenten nun auf Anlagen zurückgreifen, die einen 800-Watt-fähigen Wechselrichter beinhalten, so wie das Komplettset für den Balkon mit zwei Modulen und einem Hoymiles-Wechselrichter des Anbieters Kleines Kraftwerk.
Die Details im Überblick:
- Zwei bifaziale Solarmodule: je 440 Wp mit neuester TOPCon-Technik
- Hoymiles 800-Watt-Wechselrichter
- Anschlusskabel nach Wahl
- Ein Solar-Verlängerungskabel
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Balkonkraftwerk von Tepto GmbH
Das Balkonset von Tepto GmbH ist ebenfalls mit zwei Solarmodulen mit je 440 Watt-Peak und einem 800-Watt-Wechselrichter von Hoymiles ausgestattet. Ein integriertes WiFi-Modul ist ebenso enthalten wie ein fünf Meter langes Schuko-Anschlusskabel.
Die Details im Überblick:
- Zwei bifaziale Solarmodule von Trina Solar: je 440 Wp
- Mikrowechselrichter: Hoymiles HMS-800W-2T
- Anschlusskabel: fünf Meter Schuko-Kabel inklusive
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Anmeldepflicht gilt nach wie vor
Aber ist es eigentlich nach wie vor Pflicht, ein Balkonkraftwerk anzumelden? Ja – in Deutschland ist binnen eines Monats nach Inbetriebnahme eine Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur obligatorisch, seit April 2024 ist das Ganze nur einfacher geworden, und auch die Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.
Die Meldepflicht bei Balkonkraftwerken entfällt ausschließlich bei vollkommen autarken Anlagen ohne Anschluss ans öffentliche Stromnetz, etwa bei mobilen Solarpanels fürs Camping oder zum Laden von Batteriespeichern, diese dürfen komplett ohne Registrierung betrieben werden. Alle Anlagen, die ans Netz angeschlossen werden, müssen auch gemeldet werden, auch dann, wenn kein Strom ins öffentliche Netz fließt.
Aber was passiert eigentlich, wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird? Bei Nichtregistrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme kann ein Bußgeld drohen, das je nach Bundesland und Einzelfall unterschiedlich ausfällt.
Fazit – Anmeldung eines Balkonkraftwerks dennoch einfacher
Seit 2024 ist es dennoch deutlich leichter: Für angehende Balkonkraftwerk-Besitzer ist es jetzt einfacher, das eigene Balkonkraftwerk anzumelden und zu installieren, um endlich eigenen Strom zu produzieren und für die Eigenversorgung zu nutzen.
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