Mit dem Gendern ist es in seiner Behörde vorbei: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat die Verwendung der sogenannten Gender-Sprache in offiziellen Schreiben aus seinem Haus untersagt. "Beim Beauftragten für Kultur und Medien im Kanzleramt gelten die Regeln der deutschen Sprache. Im Kanzleramt wird in Briefen, E-Mails und Vermerken nicht gegendert", sagte der 60-jährige parteilose Politiker der "Bild am Sonntag".
Wie das Ministerium der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, wurde ein entsprechender Hinweis an die Mitarbeiter am Freitag im Intranet der Behörde veröffentlicht.
Gendern als "bevormundende Spracherziehung"
"Statt Formulierungen mit Sternchen oder Binnen-I zu verwenden, begrüßen wir die Adressaten mit der Anrede "sehr geehrte Damen und Herren"", sagte Weimer. Damit halte man sich auch an die Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung.

Privat stehe es weiterhin jedem frei, "sich so auszudrücken, wie er oder sie es möchte". Aber: Erzwungenes Gendern spiegele nicht wider, wie die Mehrheit in Deutschland spreche. Vielmehr vertiefe das Gendern eine Spaltung der Gesellschaft. Sprache solle verbinden, nicht trennen. "Deshalb lehne ich jede bevormundende Spracherziehung ab", sagte Weimer der "Bild am Sonntag".
Weimers Behörde ist nicht die erste, die ein Verbot des Genderns in ihren offiziellen Schreiben erlässt. Auch in manchen Bundesländern haben offizielle Stellen dem einen Riegel vorgeschoben: Die Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg zählt Beispiele aus ihrem eigenen Land sowie aus Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen auf.
Jüngst hatte auch Bildungsministerin Karin Prien (CDU) das Gendern mit Sternchen oder Binnen-I in ihrer Behörde verboten. Weimer ist also nicht der erste Behördenchef, der hierzu eine Regelung durchsetzt.
Quellen: dpa, "Bild.de", Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, ZDF.info
DPA anb- Wolfram Weimer
- Doppelpunkt
- Sternchen
- Baden-Württemberg
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke