Im Rechtsstreit mit ihrem früheren Sender RBB hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin sprach Schlesinger mit einem Urteil Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.400 Euro. In der Klage von Schlesinger ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat.

Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an. Ob sie den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt, war unklar. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert.

Das Gericht entschied zudem, dass Schadenersatzforderungen des Senders gegen die Ex-Intendantin mit Blick auf Bonus-Zahlungen und eine ARD-Zulage dem Grunde nach gerechtfertigt seien. Der Betrag müsse jedoch noch festgelegt werden. Der Sender hatte in diesem Zusammenhang rund zwei Millionen Euro von Schlesinger gefordert. Das Gericht entschied zudem, dass Schlesinger unter anderem im Zusammenhang mit Reisekostenfragen rund 24.200 Euro an den RBB zahlen muss.

Die Entscheidung von Mittwoch ist nicht rechtskräftig. Berufung beim Kammergericht ist möglich.

Ein Rechtsstreit, in dem der RBB Forderungen an Schlesinger wegen der Planung eines digitalen Medienhauses erhob, wurde abgetrennt und soll extra verhandelt werden.

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