Justizministerin Hubig findet verbale sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum "schwer erträglich" - und will Strafen dafür prüfen lassen. Aus der Union kommt Kritik am SPD-Vorstoß. "Symbolgesetzgebung" helfe nicht weiter.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig strebt an, verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen. "Ein neuer Straftatbestand für verbale sexuelle Belästigung ist aus meiner Sicht durchaus denkbar", sagte die SPD-Politikerin der Rheinpfalz. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden zu prüfen, ob eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor Belästigungen möglich sei. "Genau das gehen wir gerade an."
Hubig: "Verbale Grenzüberschreitungen meist klar zu erkennen"
Hubig erklärte, dass Frauen und Mädchen viel zu häufig von sexueller Belästigung betroffen seien und sollen so verletzt oder eingeschüchtert werden. "Ich finde das schwer erträglich - und viele Frauen mit mir." Auf die Frage, wo künftig die Grenze zwischen einem misslungenen Kompliment und einer strafbaren Handlung verlaufe, antwortete Hubig: "Verbale Grenzüberschreitungen sind in der konkreten Situation meist sehr klar als solche zu erkennen - auch von denen, die sie begehen."
Sie räumte zwar Graubereiche ein, betonte aber auch: "Unser Rechtsstaat ist gut darin, mit solchen Graubereichen umzugehen - und es nicht zu übertreiben."
Geldstrafe als Strafe?
Vor Hubig hatte sich bereits ihre Parteikollegin, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede, Anfang des Monats im Stern für eine Strafe für sexuelle Belästigung mit Worten ausgesprochen. Sie könne sich vorstellen, dass zunächst Geldstrafen drohten. "Solche Fragen müssen aber in einem Gesetzgebungsverfahren geklärt werden", so Eichwede im Stern. "Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine Modernisierung des Strafgesetzbuches anzugehen und zu schauen, wo es Anpassungsbedarf gibt. Aus unserer Sicht gehört verbale sexuelle Belästigung dazu."
Die Unions-Bundestagsfraktion hatte dem SPD-Vorstoß von Eichwede bereits damals eine Absage erteilt. "Symbolgesetzgebung und in der Praxis nicht durchsetzbare Regelungen helfen den Betroffenen am Ende nicht weiter", hatte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Susanne Hierl (CSU) dem Stern gesagt. "Wichtiger ist ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür, dass solche verbalen Belästigungen schlicht inakzeptabel sind und die soziale Missbilligung solcher Verhaltensweisen."
Deutschland wäre nicht das erste Land
Deutschland wäre mit einer Strafe für verbale sexuelle Belästigung nicht das erste Land, das diesen Schritt geht: Seit Juli 2024 ist sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum in den Niederlanden strafbar. Dazu gehört auch das sogenannte Catcalling, wie verbale sexuelle Belästigung häufig bezeichnet wird.
Für Hubig ist der Begriff verharmlosend, wie es in der Rheinpfalz heißt. Sexuelle Belästigung müsse beim Namen genannt werden, denn es gehe um gezielte Grenzüberschreitungen. Außerdem habe der Begriff selbst einen sexistischen Unterton.
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