Gutverdienende sollen ab Januar mehr Geld in die Sozialkassen einzahlen. Die Bemessungsgrenze wird jedes Jahr neu berechnet - eine entsprechende Verordnung hat Arbeitsministerin Bas nun auf den Weg gebracht.
Angestellte zahlen von ihrem Lohn jeden Monat automatisch einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein - allerdings nur bis zu einer Gehaltsgrenze von aktuell 8.050 Euro brutto im Monat. Wer mehr verdient, muss von der Summe oberhalb dieser Grenze keine Beiträge zahlen.
Diese Bemessungsgrenze wird jedes Jahr neu berechnet und soll auch Anfang 2026 angehoben werden. Das steht im Entwurf einer Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Neue Grenze soll bei 8.450 Euro liegen
Bei der Rentenversicherung soll die Grenze demnach auf 8.450 Euro steigen - Gutverdiener müssen dann also auf einen größeren Teil ihres Gehalts Abgaben zahlen. Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung läuft es ähnlich, dort soll die Bemessungsgrenze um 300 Euro auf 5.812,50 Euro angehoben werden.
Wer von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse wechseln will, muss ab 2026 ebenfalls mehr Geld in der Tasche haben: nämlich 6.450 Euro statt wie bisher 6.150 Euro brutto im Monat.
Mit der aktuellen Debatte um das deutsche Sozialsystem hat die Anhebung der Berechnungsgrenzen nicht direkt zu tun. Dennoch muss die Bundesregierung klären, wie sich die steigenden Ausgaben bei Rente und Gesundheit künftig finanzieren lassen.
Jim-Bob Nickschas, ARD Berlin, tagesschau, 06.09.2025 12:17 UhrHaftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke