Junge Menschen, die für mehr Klimaschutz kämpfen, ziehen immer öfter vor Gericht. Als Einzelpersonen haben sie es aber schwer - Vereine können dabei eher Erfolge verbuchen.
Ein großer Erfolg war es für die neun Jugendlichen in Straßburg heute nicht: Ihre Klage wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zurückgewiesen.
Insgesamt ist die Bilanz von Klimaklagen in den vergangenen Jahren aber positiv - und auch in Zukunft ist mit wichtigen Gerichtsentscheidungen in Sachen Klimaschutz zu rechnen.
Erster Erfolg: Der Klimabeschluss des BVerfG
Am 24. März 2021 war es vor dem Bundesverfassungsgericht deutlich lauter als üblich: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene protestierten mit bunten Schildern vor dem Gericht. Ihr Anliegen: Die Politik müsse mehr für den Klimaschutz tun. Das bisherige Klimaschutzgesetz reiche nicht aus.
Karlsruhe entschied damals im Sinne der Kläger, dass das Grundgesetz auch vor den Gefahren des Klimawandels schützt. Der Gesetzgeber müsse mehr tun, um die Umwelt als Lebensgrundlage für künftige Generationen zu schützen. Das Grundgesetz verpflichte zum Klimaschutz und das bedeute auch, dass die Herstellung von Klimaneutralität ein wichtiges Ziel sei.
Vom Bundesverfassungsgericht nach Straßburg
Im Anschluss an diesen historischen Klimabeschluss besserte der Bund sein Klimaschutzgesetz nach. Das reicht einigen jungen Klimaschützern aber nicht. Neun Jugendliche legten erneut Verfassungsbeschwerde ein.
Denn die festgelegten CO2-Budgets - also die Menge an CO2, die ganz Deutschland in bestimmten Zeiträumen ausstoßen darf - waren immer noch zu großzügig bemessen, um die Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen einzuhalten. Das Bundesverfassungsgericht nahm diese Beschwerde allerdings - ohne Begründung - nicht zur Entscheidung an.
Die neun Jugendlichen gaben jedoch nicht auf und zogen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie waren nicht die ersten, die sich mit einer Klimaklage an das Menschenrechtsgericht wandten.
Klage junger Portugiesen abgewiesen
Auch sechs Jugendliche aus Portugal hatten dort schon geklagt - und zwar gleich gegen 32 Staaten. Sie meinten, dass alle diese Staaten sich nicht an das Pariser Klimaabkommen halten würden. Die Folgen davon würden sie in Portugal schon jetzt stark zu spüren bekommen, vor allem in Form von Waldbränden.
Doch auch ihre Klage wurde zurückgewiesen. Erstens könnten sie nur ihren eigenen Staat, also Portugal, verklagen, und nicht 31 weitere Staaten. Und zweitens müssten sie erst einmal vor die portugiesischen Gerichte bei sich zu Hause ziehen. Erst danach könnten sie beim EGMR klagen.
Gesundheitliche Gefahr nicht ausreichend bewiesen
Auch die neun Jugendlichen aus Deutschland hatten heute keinen Erfolg. Das Gericht entschied, dass ihre Klage unzulässig sei. Sie hätten in ihrer Klage nicht gezeigt, dass sie starken gesundheitlichen Gefahren durch den Klimawandel ausgesetzt seien.
Das Gericht stellte aber klar: Wenn jemand gesundheitlich stark unter der Klimakrise leidet und individuellen Schutz braucht, dann kann er vor dem EGMR klagen. Denn die europäischen Menschenrechte schützen den Einzelnen vor den Folgen des Klimawandels und verpflichten die Staaten, für einen solchen Schutz ihrer Bürger zu sorgen.
Klimaseniorinnen gewinnen gegen die Schweiz
Diese Grundsätze gehen zurück auf eine aufsehenerregende Entscheidung des EGMR im letzten Jahr. Da hatte der Verein der Schweizer Klimaseniorinnen gegen die Schweizer Klimapolitik geklagt, die keinen ausreichenden Schutz vor dem Klimawandel biete.
Das sah der EGMR auch so: Er bestätigte in dieser Entscheidung, dass die Schweiz hinter dem zurückbleibe, was die Europäische Menschenrechtskonvention von Staaten zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels verlangt.
Geringere Erfolgschancen für Einzelpersonen
Im Unterschied zu der Klage der neun Jugendlichen aus Deutschland hatte diese Klage vor allem deshalb Erfolg, weil die Seniorinnen als Verein geklagt hatten und nicht wie die Jugendlichen als Einzelpersonen.
Daraus ergibt sich: Der Weg vor den EGMR ist in Sachen Klimaklagen offen, einfacher ist es aber, wenn Umweltvereine klagen und nicht Einzelpersonen.
Neue Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
Im Jahr 2024 hat die Ampel-Koalition das Klimaschutzgesetz (KGS) noch einmal neu gefasst. Auch hiergegen - und damit insgesamt bereits zum dritten Mal - sind junge Menschen und Klimaschutzorganisationen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
Ihr Argument: Der Gesetzgeber hat die Vorgaben zum Klimaschutz verwässert. Das alte KSG hatte konkret vorgeschrieben, wie viel CO2 pro Sektor, etwa Gebäude oder Verkehr, pro Jahr ausgestoßen werden darf. Nach der Novelle kommt es aber nur noch auf eine Gesamtbetrachtung aller Sektoren über mehrere Jahre hinweg an.
Forderung nach Nachschärfung aufgrund neuer Grenzwerte
Aus Sicht der Klimaschützer macht es der Gesetzgeber den einzelnen Sektoren so zu einfach, selbst kaum zur CO2-Reduktion beizutragen und auf die Verantwortung der anderen zu verweisen.
Hinzu kommt: Nach neuen naturwissenschaftlichen Berechnungen darf Deutschland in Zukunft noch weniger CO2 ausstoßen als bisher angenommen, um seine Klimaziele zu erreichen. Auch aus diesem Grund müsse der Gesetzgeber in Sachen Klimaschutz nachschärfen, so die Kläger.
Rolle der Gerichte beim Klimaschutz nimmt zu
Das Bundesverfassungsgericht hat nun Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag und mehrere Ministerien sowie Fachgremien aufgefordert, bis Mitte Oktober Stellungnahmen zu den Verfassungsbeschwerden abzugeben. Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter das Klimaschutzgesetz erneut genau unter die Lupe nehmen.
Ob sie dem Bund wie 2021 aufgeben, die Regelungen zu verschärfen, ist offen. Klar ist aber: Immer öfter werden klimapolitische Entscheidungen vor Gericht angefochten, gleichzeitig beeinflussen Gerichtsentscheidungen die Klimapolitik. In Sachen Klimaschutz werden Gerichte daher künftig eine immer größere Rolle spielen.
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