Seit Jahren liefert sich die AfD einen andauernden Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz. Bei der Einstufung als Verdachtsfall geht sie nun den nächsten Schritt und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die AfD geht nach eigenen Angaben weiter gegen die Einstufung als sogenannten Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz vor und klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Nach Angaben der Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Man werde alle in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen, um sich und die Mitglieder "vor diesen haltlosen staatlichen Beschimpfungen des Verfassungsschutzes zu beschützen", teilten Weidel und Chrupalla mit.
Mehr als drei Jahre Rechtsstreit
Der Rechtsstreit mit dem Bundesverfassungsschutz dauert schon mehr als drei Jahre an und ist bereits durch mehrere Instanzen gegangen. Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden kann. Damit darf die Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Das Gericht erlaubte keine Revision gegen sein Urteil, woraufhin die AfD Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht gegen diese Nichtzulassung einlegte. Das Leipziger Gericht wies diese allerdings Ende Juli ab. Mit der Beschwerde in Karlsruhe geht die AfD nun den nächsten Schritt.
Weiterer Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz
Die AfD ist noch in einen weiteren Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz verwickelt. Im Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD höhergestuft und damit als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingeordnet. Auch gegen diese Hochstufung setzt sich die Partei juristisch zur Wehr und klagte beim Verwaltungsgericht Köln. Bis dieses darüber entscheidet, ist die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorerst ausgesetzt.
Der Verfassungsschutz kennt drei Kategorien zur Einordnung möglicher Fälle: Prüffall, Verdachtsfall und die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Bei der Einordnung in die zweite oder dritte Stufe darf der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Also etwa V-Leute, also Informanten aus dem Umfeld der Partei, anwerben oder Personen observieren.
Einstufung der AfD Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD im Mai 2025 "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft.Die AfD klagt gegen die Hochstufung. Wegen der rechtlichen Befassung hat der Verfassungsschutz nun eine "Stillhaltezusage" abgegeben. Das bedeutet, dass es die Einstufung bis zu einer juristischen Klärung im Eilverfahren vorläufig aussetzt und auch die Pressemitteilung dazu löscht. Gleichzeitig hat das Amt damit aber keine Aussage zur Sache getroffen. Die Stillhaltezusage ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Sie sagt auch nichts darüber aus, wie groß die Erfolgsaussichten von AfD-Eilantrag und -Klage sind.
Begründet hatte der Verfassungsschutz die Hochstufung in der Pressemitteilung zuvor unter anderem so: "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar." Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.
Während mehrere AfD-Landesverbände bereits seit Längerem als "gesichert rechtsextremistisch" bewertet werden, galt die Gesamtpartei zuvor als sogenannter Verdachtsfall. Der neuen Einstufung ging eine dreijährige Prüfung durch den Verfassungsschutz voraus.
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