Vor einem Monat gab es im Rechtsstreit des rbb mit Ex-Intendantin Schlesinger ein erstes Urteil. Nun will der Verwaltungsrat in Berufung gehen. Dem Gremium geht es um die persönliche Haftung.
Der Verwaltungsrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) will im Verfahren der früheren Intendantin Patricia Schlesinger gegen den rbb gegen Teile des Urteils des Berliner Landgerichts Berufung einlegen.
Das hat der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung am 5. August 2025 beschlossen, wie die Gremiengeschäftsstelle des rbb der Redaktion rbb24 Recherche auf Anfrage mitteilte.

Forderung nach Schadenersatz für Medienhaus-Projekt
Der Vorsitzende des rbb-Verwaltungsrates, Wolfgang Krüger, führte zur Begründung an, dass der Verwaltungsrat die Pflicht habe, "finanziellen Schaden von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie vom rbb abzuwenden." Das Aufsichtsgremium will erreichen, dass das Kammergericht als zuständige Berufungsinstanz feststellt, dass die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger "für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist."
Außerdem fordert der rbb für das inzwischen eingestellte Projekt "Digitales Medienhaus" (DMH) Schadenersatz. "Darüber hinaus ist es unser Anliegen, die Kosten des Projekts Digitales Medienhaus von ihr zurückzuverlangen", schrieb Krüger wörtlich.
Das Projekt DMH wurde Ende 2022 eingestellt. Der rbb fordert von Schlesinger mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen. Das Landgericht hatte diesen Komplex vom Verfahren abgetrennt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 12.08.2025, 11:30 Uhr
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