Elternteile, die den Unterhalt für ihr Kind nicht zahlen, kommen den Staat immer teurer zu stehen. 3,2 Milliarden Euro zahlten Bund und Länder 2024 für den Unterhaltsvorschuss. Nur einen kleinen Teil des Geldes konnten sie zurückholen.
Die Kosten für den Unterhaltsvorschuss, den der Staat an alleinerziehende Elternteile zahlt, steigen weiter. Im vergangenen Jahr haben Bund und Länder rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt, wie das Bundesfamilienministerium bestätigte. Das sind rund 551 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Zeitungen der Funke Mediengruppe hatten zuerst über die Zahlen berichtet.
Anstieg wie beim Bürgergeld
Auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios erklärte ein Sprecher des Familienministeriums: "Wie das Bürgergeld stieg auch der Unterhaltsvorschuss ab Januar 2024 deutlich, um die erwartete Inflation auszugleichen und dadurch das sächliche Existenzminimum der Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder weiter verlässlich zu sichern." Zudem beruhe der Ausgabenanstieg im Jahr 2024 zu einem kleineren Teil auch auf der gestiegenen Zahl der leistungsberechtigten Kinder (+1,8 Prozent/ 15.500) im Vergleich zum Vorjahr.
Alleinerziehende Mütter und Väter haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt bezahlt. Die Kosten tragen Bund und Länder. Das zahlungspflichtige Elternteil kann nachträglich in Regress genommen werden.
Auf den Kosten bleibt der Staat oft sitzen
Das gelingt aber nur selten. So zahlte der Staat im vergangenen Jahr insgesamt für rund 855.700 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss. Laut Ministerium konnte nur ein kleiner Teil der insgesamt gezahlten 3,2 Milliarden Euro zurückgeholt werden. 2024 waren es nach Ministeriumsangaben rund 545 Millionen Euro. Die sogenannte Rückgriffsquote habe demnach bei 17 Prozent gelegen. Damit sei die Quote gegenüber den Vorjahren leicht gesunken, liege aber insgesamt im Schnitt der Jahre seit 2018.
In der Regel sind es Väter, die den Unterhalt nicht zahlen. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt, kann die betreuende Person für Kinder bis zu fünf Jahren 227 Euro, für bis zu Elfjährige 299 Euro und für bis zu 17-Jährige 394 Euro monatlich als Unterhaltsvorschuss bekommen.
Unterhaltspflichtig ist laut Familienminsterium, wer über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügt. Tatsächlich finanziell in der Lage, Unterhalt zu bezahlen ist aber nur, wer Einkommen auch tatsächlich und in vollstreckbarer Form erzielt. Nur in diesen Fällen kann dann auch etwas zurückgeholt werden.
Schwarz-rote Koalition will Druck erhöhen
Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund. Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, künftig mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile zu machen, die nicht zahlen. Geplant sind unter anderem schärfere Sanktionen, etwa der Führerscheinentzug. Zudem sollen die Auskunftspflichten der Schuldner verschärft werden.
Die betroffenen Alleinerziehenden mit Kindern will die schwarz-rote Koalition unterstützen, indem das bislang komplett auf den Vorschuss angerechnete Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte angerechnet werden soll.
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