Sich um ein krankes Kind zu kümmern, ist in Deutschland meist Aufgabe der Mutter. Dies zeigen Daten der Barmer-Krankenkasse, was die Auszahlung von Kinderkrankengeld betrifft.
Wenn das Kind krank ist, bleiben Mütter in Deutschland deutlich häufiger zu Hause als Väter. Das zeigt eine Erhebung der Krankenkasse Barmer, die auf den eingereichten Anträgen auf Kinderkrankengeld beruht.
Demnach wurden bei der Barmer im vergangenen Jahr bundesweit etwa 296.000 dieser Anträge von Frauen eingereicht. 109.000 Anträge auf Kinderkrankengeld stammten von Männern. Ganz ähnlich waren bereits die Zahlen im vorangegangenen Jahr ausgefallen: 2023 gingen bei der Krankenkasse rund 297.000 Anträge von Frauen ein und 108.000 von Männern.
Mehr als 70 Prozent aller Zahltage entfielen auf Frauen
Aus Sicht von Barmer-Vorstandschef Christoph Straub spiegelt die Erhebung die "fortbestehende ungleiche Verteilung der familiären Betreuungsverantwortung wider". Das ließe sich auch an den Zahltagen festmachen.
Von insgesamt etwa 877.000 Tagen, für die Kinderkrankengeld ausgezahlt wurde, entfielen rund 648.000 auf Frauen und circa 229.000 auf Männer. Auch hier zeigt sich damit ein ähnlicher Trend wie 2023 auf. Die Barmer erfasste in diesem Jahr rund 890.000 Zahltage für Kinderkrankengeld. In 663.000 Fällen wurde der Betrag an Frauen ausgezahlt, in 227.000 an Männer.
Die Barmer ist eine der größten Krankenkassen Deutschlands und hat rund 8,3 Millionen Versicherte.
Seit Jahresbeginn 2024 erweiterter Anspruch
Eltern haben seit dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung seither für 15 statt für zuvor für 10 Tage im Jahr beantragen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage.
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer Krankenkasse beantragen - auch Eltern im Homeoffice. Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist. Für einzelne Tage kann das Kinderkrankengeld flexibel genommen werden - zum Beispiel an zwei von fünf Tagen in einer Woche.
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