Weil die rechtsextreme Kleinstpartei "Freie Sachsen" mit seinem Namen für eine Kundgebung geworben hat, wollte der Linken-Abgeordnete Sören Pellmann Schadensersatz. Das hat der Bundesgerichtshof heute abgelehnt.
"Preise runter - Energie und Essen müssen bezahlbar sein" - unter diesem Motto rief der Linken-Abgeordnete Sören Pellman im Jahr 2022 zu einer Kundgebung in Leipzig auf. Die rechtsextreme Kleinstpartei "Freie Sachsen" meldete zur gleichen Zeit, in unmittelbarer Nähe der Pellmann-Kundgebung, ebenfalls eine eigene Kundgebung an. Die Rechtsextremen warben unter dem Motto "Getrennt marschieren, gemeinsam schlagen".
Als Redner kündigten die Freien Sachsen neben eigenen Mitgliedern und bekannten Rechtsextremisten auch Sören Pellmann und Gregor Gysi an. Pellmann setzte sich umgehend gegen den Annäherungsversuch der Freien Sachsen zur Wehr.
Rechtsanwalt: Eindruck der Zusammenarbeit
Sein Rechtsanwalt Daniel Czeckay stellt klar, dass es der Glaubwürdigkeit des Linken Pellmann schade, wenn er von seinem politischen Extremgegner namentlich genannt werde. Dadurch entstehe der Eindruck, dass man mit dieser politisch weit entfernten Partei zusammenarbeiten würde. "Das ist leider Methode heute bei den Rechten, dass man versucht sich durch einen Imagetransfer einen positiven und demokratischen Anstrich zu geben", so Czeckay.
Sören Pellmann reichte es deshalb nicht, den Freien Sachsen einfach nur die Werbung mit seiner Person für die Kundgebung untersagen zu lassen. Er forderte auch, dass die Rechtsextremisten ihm 15.000 Euro zahlen müssen - wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.
Karlsruhe sieht Aussage als mehrdeutig
Denn laut Rechtsanwalt Czeckay sei das das einzige Mittel, um rechte Parteien in Zukunft von solchen Aktionen abzuhalten: "Dem kann man nur dadurch begegnen, indem man nicht nur mit Unterlassungsansprüchen arbeitet. Das einzig effektive Mittel, um gegen diesen Imagetransfer, der gegen den eigenen Willen passiert, effektiv vorzugehen, ist die Anerkennung einer Geldentschädigung."
Auf diese Geldentschädigung hat Sören Pellmann am Bundesgerichtshof geklagt - ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter verneinten den Anspruch, denn die Losung "Getrennt marschieren, gemeinsam schlagen" könne auch so verstanden werden, dass es um zwei getrennte Veranstaltungen gehe. Bei einer solchen mehrdeutigen Äußerung müsse man die für den Äußernden günstigste Auslegung zugrunde legen - und bei dieser liegt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Sören Pellmann vor.

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof".
Pellmann erwägt Verfassungsbeschwerde
Rechtsanwalt Czeckay kann schon die Annahme einer Mehrdeutigkeit nicht nachvollziehen: "Ich habe da persönlich überhaupt keinen Zweifel, dass diese Äußerung eindeutig ist. Eine Mehrdeutigkeit können Sie quasi in jeder Äußerung, wenn Sie noch so genau kramen und suchen, vielleicht herausfinden."
Die Freien Sachsen haben also gewonnen - und das, obwohl sich die Partei nicht mal hat vertreten lassen. Sören Pellmann teilte nach Verkündung des Urteils mit, eine Verfassungsbeschwerde gegen die BGH-Entscheidung prüfen zu wollen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke