Die Regierung will eine afghanische Familie nicht in Deutschland aufnehmen - obwohl sie bereits eine Aufnahmezusage hat. Das ist rechtswidrig, entschied jetzt ein Berliner Gericht. Die Regierung muss die zugesagten Visa erteilen.

Die Bundesregierung muss einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, nachdem entsprechende Zusagen gemacht wurden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren im Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen entschieden.

Die Bundesregierung habe sich "Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden", erklärten die Richter zur Begründung. "Von dieser freiwillig eingegangen Bindung" könne sich Deutschland nicht lösen.

Damit war der Eilantrag der Frau und ihrer 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten, in erster Instanz erfolgreich. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.

Das Auswärtige Amt ist nach der Entscheidung laut Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort zu handeln. Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die Behörde das tun, könnte es zu Verzögerungen kommen. 

Betroffene können sich auf Zusage berufen

Die Richter betonen in ihrem Beschluss, dass die Bundesregierung frei darüber entscheiden kann, ob sie das Aufnahmeverfahren für afghanische Staatsangehörige beenden will - oder unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung denkbar ist. Auch könne sie von neuen Aufnahmezusagen absehen. Im vorliegenden Fall könnten sich die Betroffenen jedoch auf die gemachten Zusagen berufen. 

Das im Herbst 2022 gestartete Programm der Bundesregierung für frühere afghanische Ortskräfte der Bundeswehr und weiterer deutscher Institutionen sollte besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen, wobei die Zahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf, die freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme "soweit wie möglich" zu beenden.

2.400 Menschen warten in Pakistan auf ein Visum

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen.  Betroffen davon sind nach den Angaben beispielsweise Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben. Auch Richter, Journalistinnen oder Künstler zählten zu den Betroffenen. 

Organisation will Fortsetzung erzwingen

Mit zahlreichen Klagen will die Organisation "Kabul Luftbrücke" die Fortsetzung des Aufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen erzwingen. Die Betroffenen hätten ihre Heimat im Vertrauen auf deutsche Versprechen verlassen, erklärte Sprecherin Eva Beyer im Juni, als die ersten 26 Verfahren in Berlin eingereicht wurden. 

Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben schätzungsweise etwa 40 Fälle als Eilanträge und Klagen zu der Thematik vor. Diese seien aber unterschiedlich gelagert, erklärte die Gerichtssprecherin. Über die Verfahren müssten jeweils unterschiedliche Kammern entscheiden. Es sei unklar, wann dies geschehe. Offen ist auch, ob die anderen Richterinnen und Richter die gleiche Auffassung vertreten.

Az.: VG 8 L 290/25 

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