In einem Prozess gegen den Deutschen Fußballbund rund um die "Sommermärchen"-Fußballweltmeisterschaft 2006 ist das Urteil gefallen: Wegen Steuerhinterziehung muss der DFB 110.000 Euro zahlen.
Rund 19 Jahre nach dem sogenannten Sommermärchen bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 hat das Landgericht Frankfurt am Main den Deutschen Fußballbund (DFB) wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verband soll 110.000 Euro zahlen, entschied das Gericht in seinem Urteil.
In dem Strafprozess, der vor mehr als einem Jahr begonnen hatte, ging es um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Organisation der später als "Sommermärchen" bekannt gewordenen Fußballweltmeisterschaft. Ausgangspunkt waren falsche Steuererklärungen, wodurch es zu Steuerhinterziehung in Millionenhöhe kam.
Staatsanwaltschaft hatte 270.000 Euro gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben und ein Bußgeld von 270.000 Euro gefordert. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde, die in ihrem Plädoyer von einer hohen kriminellen Energie in dem Fall gesprochen hatte.
"Dass der DFB Steuern hinterzogen hat, steht nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel fest", sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler in ihrer Urteilsbegründung. Insgesamt wurde der DFB sogar zur Zahlung von 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro wurden dem Verband wegen der "rechtsstaatwidrigen Verfahrensdauer" auferlegt. Allerdings muss der DFB, der laut Distler bei der Aufarbeitung der Affäre ein "katastrophales Bild" abgegeben habe, zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.
Darlehensrückzahlung wurde verschleiert
Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe.
Verfahren gegen ehemalige Funktionäre eingestellt
Ursprünglich waren in dem Prozess neben dem Fußballbund die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst Schmidt angeklagt. Die Verfahren gegen die ehemaligen Funktionäre wurden aber in den vergangenen Monaten nacheinander jeweils gegen Geldauflagen eingestellt. Mit dem Urteil gegen den DFB ist das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt nun abgeschlossen.
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