Ziel der Richtlinie ist es, die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes transparent, nachvollziehbar und rechtssicher auszugestalten. Sie richtet sich in erster Linie an qualifizierte Kfz-Sachverständige, soll aber auch Gerichten, Rechtsanwälten, Versicherern und weiteren Verfahrensbeteiligten eine klare fachliche Orientierung bieten.
Klare Methodik statt schematischer Rechenmodelle
Die neue BVSK-WBW beschreibt eine strukturierte, mehrgliedrige Vorgehensweise bei der Wertermittlung. Ausgangspunkt ist stets die persönliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs und die Erfassung aller werterheblichen Faktoren. Darauf aufbauend erfolgt eine marktbezogene Recherche und fachliche Bewertung vergleichbarer Fahrzeuge.
Eine rein schematische Zu- oder Abschlagslogik oder rein rechnerische Modelle werden ausdrücklich ausgeschlossen. Maßgeblich ist stets eine Gesamtbetrachtung nach objektiven Marktmaßstäben, wie sie auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht.
In zwei weiteren Anlagen zum sachgerechten Umgang mit reparierten und unreparierten Vorschäden sowie zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Wiederbeschaffungswerte wird das praktische Vorgehen zur WBW-Ermittlung weiter präzisiert.
Vorschäden fachgerecht berücksichtigen
Die Anlage A1 der "BVSK-WBW" konkretisiert den sachgerechten Umgang mit reparierten und unreparierten Vorschäden. Sie stellt klar, dass Vorschäden differenziert zu dokumentieren und zu bewerten sind und nicht pauschal über fiktive Reparaturkosten in Abzug gebracht werden dürfen.
Als praxisnahe Orientierung wird die sogenannte 4-G-Regel hervorgehoben: Geschaut – Gemessen – Gefragt – Geschrieben. Damit wird zugleich die Bedeutung einer nachvollziehbaren Dokumentation für die Darlegungs- und Beweislast unterstrichen.
Umsatzsteuer transparent ausweisen
Die Anlage A2 befasst sich mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Wiederbeschaffungswertes. Sie differenziert zwischen regelbesteuerten Fahrzeugen, differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen und dem Privatmarkt. Sachverständige werden angehalten, die steuerliche Einordnung und den enthaltenen Umsatzsteueranteil im Gutachten klar und nachvollziehbar darzustellen.
Beitrag zur Rechtssicherheit
Mit der neuen Richtlinie will der BVSK die Qualität und Konsistenz der Gutachtenerstellung weiter stärken. "Der Wiederbeschaffungswert ist ein zentraler Baustein der Schadenregulierung. Umso wichtiger ist es, dass seine Ermittlung für alle Beteiligten fachlich belastbar und transparent erfolgt", heißt es aus dem Verband.
Die Richtlinie BVSK-WBW einschließlich der Anlagen A1 und A2 ist auf der Website des BVSK (www.bvsk.de) abrufbar.
Der SV-Verband BVSK e.V.
Der BVSK ist der größte Zusammenschluss freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Der Verband engagiert sich für ein einheitliches Berufsbild mit höchsten Anforderungen an Unabhängigkeit, Neutralität und Fachkunde. Über seinen Ausschuss für Technik und Recht (ATR) prüft und überwacht der BVSK seine Mitglieder fortlaufend – unter anderem durch Fachkundeprüfungen, Gutachtenkontrollen und laufende Qualitätssicherungsmaßnahmen. Als unabhängiger Ansprechpartner steht der BVSK Justiz, Versicherern, Anwälten, Verbraucherschützern und dem Kfz-Gewerbe zur Seite.
Der BVSK-Ausschuss ATR
Der Ausschuss für Technik und Recht (ATR) gilt als das "fachliche Kompetenzgremium des Verbandes für technische und rechtliche Fragestellungen im Kfz-Sachverständigenwesen". Er besteht aus ehrenamtlich tätigen Ingenieuren und ist unter anderem für Fachkundeprüfungen, Gutachtenprüfungen, Qualitätskontrollen sowie die Entwicklung fachlicher Standards und Richtlinien verantwortlich.
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