Die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Autofahrt verstößt gegen das Handyverbot. Das hat das Oberlandesgericht Köln in einem aktuellen Urteil vom 25. September 2025 (Az.: III-1 ORbs 139/25) entschieden. Im gegenständlichen Verfahren hatte ein Mann während der Fahrt auf einem Gerät herumgetippt und wurde dabei von zwei Polizeibeamten beobachtet. Er kassierte dafür ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Da er damit alles andere als einverstanden war, legte er Einspruch ein – und so landete die gesamte Chose letztlich vor Gericht.
Handyverbot gilt auch für E-Zigarette
Im Verfahren – zunächst noch vor dem Amtsgericht Siegburg – stellte sich heraus, dass er gar kein Handy benutzt hatte. Vielmehr habe er auf einem Touch-Display die Stärke seiner E-Zigarette verstellt. Das allerdings falle unter das Handyverbot, urteilte das Gericht der ersten Instanz. Das OLG Köln bestätigte den Richterspruch des AG Siegburg.
Obwohl es sich also nicht speziell um ein Handy gehandelt hatte, sah das OLG darin die Nutzung eines "elektronischen Geräts mit Berührungsbildschirm". Entscheidend sei damit nicht die Hauptfunktion des Geräts, sondern das Ablenkungspotenzial durch die Bedienung.
Vape beim Autofahren nicht bedienen
Die Richter des OLG betonten, dass auch Hilfsfunktionen wie die Einstellung der Dampfstärke die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen können – vergleichbar mit dem Verändern der Lautstärke am Handy. Damit liege ein verbotswidriges Benutzen der E-Zigarette vor. Die Folge: Der Fahrer muss die 150 Euro Bußgeld auch wirklich bezahlen und bekommt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Die ADAC Juristen, welche AUTOHAUS auf das gegenständliche Urteil aufmerksam gemacht haben, legen ergänzend Wert auf folgenden Hinweis: "Das Dampfen mit einer E-Zigarette ohne Touch-Display ist bisher nicht verboten, in der Politik wird aber über ein Verbot diskutiert. Der ADAC rät vom Rauchen im Auto generell ab. In vielen europäischen Staaten ist das Rauchen im Auto schon verboten."
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