"Im Schnitt ereignete sich alle 15 Minuten ein Unfall, bei dem Alkohol eine Rolle spielte", hält der DVR fest. "Angesichts dieser alarmierenden Zahlen" warnte er eindringlich vor den Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Für DVR-Präsident Manfred Wirsch bleibt "Alkohol am Steuer eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle". Deshalb fordert der DVR auch unmissverständlich ein "Alkoholverbot für alle, die mit einem Fahrzeug am Verkehr teilnehmen – egal ob Auto-, Motorrad-, E-Scooter-, Fahrrad- oder Pedelec-Fahrende".
Das Statistische Bundesamt meldete für 2024 insgesamt 14.787 Unfälle mit Personenschaden, bei denen Alkohol im Spiel war. Insgesamt verunglückten bei diesen Unfällen 17.974 Menschen: 198 starben, 3.994 wurden schwer und 13.782 leicht verletzt. Alkohol war bei 7,1 Prozent aller Verkehrstoten, 7,9 Prozent aller Schwerverletzten und 4,4 Prozent aller Leichtverletzten maßgeblich beteiligt.
"Unterschiedliche Promillegrenzen komplett abschaffen"
Gerade wegen dieser ernüchternden Zahlen rücke die Frage nach klaren und wirksamen Regeln zum Alkoholkonsum im Straßenverkehr in den Fokus. Doch die verschiedenen in Deutschland geltenden Promillegrenzen würden für erhebliche Verunsicherung sorgen. Manfred Wirsch betont: "Verkehrssicherheit braucht Verständlichkeit. Und verständlich ist nur eine Regel: Kein Alkohol am Steuer – niemals." Der DVR spricht sich bereits seit dem Jahr 2011 für eine Änderung von Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes aus, um ein Alkoholverbot rechtlich zu verankern. Wirsch ergänzt: "Ein gesetzlich verankertes Alkoholverbot am Steuer heißt auch: weniger Beerdigungen, weniger Leid, weniger schreckliche Schlagzeilen. Mit einem Alkoholverbot haben wir die realistische Chance, die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr deutlich zu senken. Nutzen wir sie."
"Wer trinkt, fährt nicht!"
Alkohol am Steuer ist lebensgefährlich – darauf machen auch die aktuellen Autobahnplakate der nationalen Verkehrssicherheitskampagne "Runter vom Gas" aufmerksam, die der DVR gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) umsetzt. Auf über 700 Plakatflächen an Autobahnen und Raststätten zeigen Motive, welche dramatischen Folgen unter anderem Alkoholkonsum am Steuer haben kann.
Zum Internationalen Tag des Bieres appellierte Manfred Wirsch deshalb vor vier Tagen an alle Verkehrsteilnehmenden: "Wer fährt, trinkt nicht – und wer trinkt, fährt nicht."
Aktuell geltende Rechtslage
Ein Alkoholverbot gilt für alle Kraftfahrzeugführende unter 21 Jahren, Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrende in der gewerblichen Personenbeförderung. Schon der erstmalige Verstoß hat klare Konsequenzen: Personen unter 21 Jahren drohen ein Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger kommen zusätzlich die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre hinzu. Fahrende in der gewerblichen Personenbeförderung müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
Bereits ab 0,3 Promille in Verbindung mit einem Unfall oder alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder Missachtung von Verkehrszeichen gelten Fahrende als relativ fahruntüchtig – und begehen damit eine Straftat. Es drohen Fahrerlaubnisentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe sowie drei Punkte im Fahreignungsregister.
Wird ein Fahrzeug mit 0,5 Promille oder mehr geführt, handelt es sich auch ohne auffälliges Fahrverhalten um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall drohen beim Erstverstoß ein Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot. Kommen zusätzliche Ausfallerscheinungen hinzu, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat – es drohen Geld- oder Freiheitsstraße, Fahrerlaubnisentzug sowie drei Punkte im Fahreignungsregister.
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Wer in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, einem Fahrerlaubnisentzug sowie drei Punkten im Fahreignungsregister rechnen.
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