Einspruch einlegen - Schritt für Schritt
Bei WhatsApp reicht es, die META AI einfach zu ignorieren. Persönliche WhatsApp-Chats zählen nämlich nicht zu den Informationen, mit denen META seine KI trainieren will.
Allerdings ist der META-KI-Chatbot auch in WhatsApp integriert. Wer mit ihm einen Chat beginnt, gibt diese Daten frei. Genauso sieht es in WhatsApp-Gruppen aus, die "META AI" nutzen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, in solchen Chats keine sensiblen Daten, Namen und Gesundheitsinformationen preiszugeben.
Bei Facebook und Instagram sieht das allerdings ein bisschen anders aus. Für Facebook und Instagram gibt es Direkt-Links zum Widersprechen.
Anleitung für Facebook:
Anleitung für Instagram:
- Das eigene Profil öffnen und über die drei Striche oben rechts in die Einstellungen gehen.
- Im unteren Bereich auf "Info" tippen.
- Anschließend auf "Datenschutzrichtlinie" gehen.
- Über die Lupe oder im Browser die Tastenkombination Strg+F "Wider" eintippen und das blau unterlegte Wort "widersprechen" anklicken.
- Möglicherweise erscheint die Frage: "Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?" Falls ja, diese Frage mit "Ja" beantworten.
- E-Mail-Adresse angeben und auf "senden" gehen. Eine Begründung abzugeben ist nicht nötig.
Sowohl bei Facebook, als auch bei Instagram sollte anschließend ein Fenster erscheinen, dass Ihr Einspruch anerkannt wurde. Danach folgt außerdem eine Mail von META mit den Einzelheiten.
Wer sein Instagram- und Facebook-Konto nicht miteinander verknüpft hat, muss einzeln Widerspruch einlegen. Sollten die Konten verbunden sein, reicht ein Einspruch.

Was passiert, wenn man nicht widerspricht?
Bis zum 26. Mai haben Nutzer Zeit, Einspruch einzulegen. Wer nichts unternimmt, gibt seine öffentlichen Inhalte automatisch für das KI-Training frei. Einmal in die KI eingeflossen, lassen sich diese Daten nicht mehr löschen oder zurückholen.
Ist das überhaupt erlaubt?
Ob die Nutzung der User-Daten von META rechtlich zulässig ist, wurde zuletzt in einem Rechtsstreit geklärt: Das Oberlandesgericht Köln hat im Mai 2025 entschieden, dass Meta die öffentlichen Beiträge seiner Nutzer für das Training von Meta AI verwenden darf - auch ohne ausdrückliche Einwilligung, solange den Nutzern die Möglichkeit gegeben wird, aktiv zu widersprechen.
Die Verbraucherzentrale NRW sieht das, genau wie andere Verbraucherschützer, weiterhin kritisch. Sie halten das Vorgehen für einen Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht. Ein Eilantrag von ihnen scheiterte allerdings.
Quellen und weiterführende Links
BRISANT
Facebook
Instagram
Tagesschau
Verbraucherzentrale
LTO
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