Per Verfassungsänderung hat das Parlament in Bratislava beschlossen, nur noch zwei Geschlechter anzuerkennen. Außerdem dürfen gleichgeschlechtliche Paare keine Kinder mehr adoptieren. Kritiker warnen vor einem Konflikt mit Brüssel.
Die Slowakei hat eine Verfassungsänderung beschlossen, welche die Rechte von Trans- und nonbinären Menschen sowie gleichgeschlechtlichen Paaren einschränkt. "Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind", heißt es künftig im Grundgesetz des EU-Mitgliedstaats.
Für die Änderung stimmten 90 Abgeordnete des Nationalrats in Bratislava, wie die Nachrichtenagentur TASR berichtete. Es gab sieben Gegenstimmen und keine Enthaltungen.
Fico folgt Trump in Anti-Diversitätspolitik
Der linksnationalistische Regierungschef Robert Fico hatte die Verfassungsänderung im Januar vorgestellt. Er begründete sie damit, dass zur Bewahrung der "Traditionen, des kulturellen und geistigen Erbes unserer Ahnen" ein "konstitutioneller Schutzwall gegen progressive Politik" errichtet werden und wieder der "gesunde Menschenverstand" maßgeblich sein müsse. "Es gibt zwei Geschlechter, männlich und weiblich", wiederholte Fico damals eine Äußerung von US-Präsident Donald Trump am ersten Tag von dessen zweiter Amtszeit.
Die Novelle, die am 1. November in Kraft treten soll, sieht ferner vor, dass nur noch verheiratete Paare Kinder adoptieren dürfen, was gleichgeschlechtliche Paare faktisch ausschließt, da es in dem Land keine Ehe für alle gibt. Leihmutterschaften werden ausdrücklich verboten.
Außerdem wurde nun festgeschrieben, dass die "Souveränität" der Slowakei in "kulturellen und ethischen Fragen" wie Bildung, Familienleben und Sprache Vorrang vor EU-Recht habe.
Droht ein neuer Konflikt mit Brüssel?
Kritiker warnten, dass die Slowakei damit in Konflikt zu den Vorgaben der EU-Verträge geraten dürfte. Kritisch hatte sich im Vorfeld nach Medienberichten auch die Venedig-Kommission, ein in Verfassungsfragen beratendes Organ des Europarats in Straßburg, geäußert. Laut der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind Diskriminierungen unter anderem aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung unzulässig.
Das Ergebnis der Abstimmung im Nationalrat galt als Überraschung, denn lange Zeit hatte es nicht nach einer Mehrheit für den Entwurf ausgesehen. Letztlich halfen der Regierung auch Abgeordnete der Opposition.
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