• Der Gerichtshof der Europäischen Union erhöht die Hürden bei der Bestimmung von sicheren Herkunftsländern für beschleunigte Asylverfahren.
  • Die EU-Mitgliedstaaten können nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher ist, entschied das Gericht in Luxemburg.
  • In dem Verfahren ging es um Italiens «Albanien-Modell».

Das Prestigeprojekt der Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni soll so beschleunigte Asylverfahren im Ausland ermöglichen.

Demnach sollen Asylanträge von Menschen, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden und aus Staaten auf der Liste kommen, in einem schnelleren Verfahren geprüft werden – und zwar in Albanien. Die rechte Regierung in Rom will durch dieses Vorgehen weniger Menschen die Einreise nach Italien ermöglichen.

Legende: Die italienischen Asylunterkünfte in Albanien dürfen nur unter Umständen betrieben werden, urteilte das EuGH. REUTERS/Florion Goga

In dem Prozess ging es darum, unter welchen Voraussetzungen Mitgliedsstaaten Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer einstufen dürfen. Zwei Staatsangehörige aus Bangladesch zogen gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge vor Gericht. Sie beanstanden die Liste Italiens, auf der ihr Herkunftsland steht.

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