Deutschlands Balkone bekommen ein Upgrade: Neben Blumenkästen, Topfpflanzen und Rattanmöbeln sind immer häufiger auch Solarmodule zu sehen. Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur waren Ende 2025 bereits 1,2 Millionen steckerfertige Solargeräte gemeldet. Damit speisen immer mehr Haushalte selbst erzeugten Strom ins Netz ein – kein Wunder, denn die kleinen Solarkraftwerke lassen sich vergleichsweise einfach installieren. Doch wie viele Balkonkraftwerke dürfen eigentlich gleichzeitig betrieben werden? Und welche Regeln gelten, wenn mehrere Geräte genutzt werden sollen? Ein Überblick.
Mehrere Balkonkraftwerke installieren: Das sind die Regeln
Auf die Frage, ob mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig genutzt werden dürfen, gibt es eine eindeutige Antwort: Ja, das ist durchaus erlaubt. Allerdings gibt es ein paar klare Regeln, die von der Bundesregierung im 2024 verabschiedeten Solarpaket I festgehalten wurden und beachtet werden müssen. Folgendes gilt:
- Es dürfen mehrere Balkonkraftwerke zusammengeschlossen werden.
- Die Solarmodule der PV-Anlagen dürfen zusammen maximal 2.000 Watt Leistung erbringen.
- Die Gesamtausgangsleistung der Wechselrichter von Balkonkraftwerken in einem Haushalt darf maximal 800 Watt betragen.
- Pro Stromkreis im Haushalt darf nur ein Wechselrichter angeschlossen werden.
Klar begrenzt ist demnach nicht die Anzahl der Balkonkraftwerke, sondern vielmehr die Leistung, die maximal ins Netz eingespeist werden darf. Eine Einspeiseleistung über 800 Watt ist auch im kommenden Jahr 2026 nicht erlaubt. Wer also zwei oder noch mehr Balkonkraftwerke zugleich betreiben möchte, kann das zwar tun, darf aber dennoch das 800-Watt-Limit für die Netzeinspeisung nicht überschreiten.
An einem Beispiel lässt sich besser verstehen, was genau erlaubt ist: Ein Mieter betreibt bereits eine Balkonanlage mit 400 Watt Leistung, wie sie etwa vom deutschen Hersteller Kleines Kraftwerk angeboten wird.
Hier geht’s zum Balkonkraftwerk-Angebot von Kleines Kraftwerk
Der Wechselrichter ist an den Stromkreis des Wohnzimmers angeschlossen. Der Mieter installiert anschließend ein weiteres Balkonkraftwerk mit einem Solarmodul (400 Watt Leistung). Der Wechselrichter dieses zweiten Balkonkraftwerks ist mit dem Stromkreis der Küche verbunden. Insgesamt werden also nicht mehr als 800 Watt in das Stromnetz eingespeist, es ist außerdem nicht mehr als ein Wechselrichter pro Stromkreis angeschlossen. Wichtig ist dabei, dass beide Wechselrichter maximal 400 Watt einspeisen – bei Kleines Kraftwerk ist bei diesem Beispiel ein 400-Watt-Mikro-Wechselrichter von Hoymiles beigelegt.
Warum ist es wichtig, den eingespeisten Solarstrom zu begrenzen?
Es gibt gute Gründe, warum die Einspeiseleistung auf mittlerweile immerhin 800 Watt begrenzt ist:
- Die Netzstabilität muss zu jeder Zeit aufrechterhalten bleiben.
- Eine unkontrollierte Einspeisung soll vermieden werden.
- Haushaltsstromkreise und Steckdosen sind nicht für hohe Rückeinspeisungen ausgelegt – Leitungen und Sicherungen sollen nicht überlastet werden.
- Mit der 800-Watt-Grenze werden Balkonkraftwerke laut Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) europaweit standardisiert.
- Es ist kein Elektriker nötig, um die Anlagen zu installieren.
Was passiert, wenn mehrere Balkonkraftwerke zu viel Strom produzieren?
Die festgesetzte Grenze von maximal 800 Watt Einspeiseleistung der Wechselrichter pro Haushalt darf nicht überschritten werden. Wer mehrere leistungsstarke Balkonkraftwerke an verschiedenen Stromkreisen anschließt, muss darauf achten, dass die Wechselrichter nur die insgesamt erlaubte Strommenge ins Netz einspeisen.
Beim Kauf der Anlage muss also darauf geachtet werden, dass der Wechselrichter tatsächlich nur 800 Watt einspeisen kann. Dabei darf der Wert nicht veränderbar sein. Geräte, bei denen der Nutzer selbst die Wattzahl per App oder Bedienfeld verändern kann, sind rein rechtlich nicht gestattet und dürften bei einer (eher unwahrscheinlichen) Kontrolle zur Beanstandung und möglicherweise zu Bußgeldern führen.
Ein typisches 800-Watt Balkonkraftwerk ist diese Variante von Solarway, die es bei Amazon zu kaufen gibt.
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Mehrere Balkonkraftwerke bei der Bundesnetzagentur anmelden
Ob ein Balkonkraftwerk oder mehrere: Besitzer müssen die kleinen Solarstromerzeuger bei der Bundesnetzagentur anmelden. Mit dem Solarpaket I ist die Anmeldung von Balkonkraftwerken aber einfacher geworden. Inzwischen genügt die simple Meldung über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Wer sich beispielsweise das SIGA-Balkonkraftwerk mit 1.183 Watt Leistung angeschafft hat, gibt im Online-Register der Bundesnetzagentur nur einige Stammdaten an:
- Datum der Inbetriebnahme
- Anmeldedatum
- Art des Energieträgers
- Brutto- und Nettoleistung der Einheit
- Postleitzahl und Standort der Anlage
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Fazit: Mehrere Balkonkraftwerke gleichzeitig sind möglich
Wer mehrere Balkonkraftwerke betreiben möchte, kann das unter bestimmten Voraussetzungen tun. Damit eine Anlage noch als Balkonkraftwerk gilt und vereinfacht in Betrieb genommen werden darf, gilt: Nur ein Wechselrichter pro Stromkreis, die Gesamtleistung aller Wechselrichter im Haushalt darf maximal 800 Watt betragen und die Module dürfen eine maximale Leistung von 2.000 Watt mitbringen.
- Bundesnetzagentur
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