Balkonkraftwerke sind laut Statista immer öfter auf deutschen Balkonen zu finden. Kein Wunder, immerhin schwanken die Energiepreise stark und Strom ist nicht gerade günstig. Warum sich also nicht zumindest zum Teil mit eigenem Strom versorgen? Gerade in Mietwohnungen sind Balkonkraftwerke interessant, denn sie sind kompakt und lassen sich auch auf kleinem Raum installieren. Die Frage ist allerdings: Was sagt der Vermieter dazu?
Balkonkraftwerk in der Mietwohnung: Mieterrechte jetzt noch mehr gestärkt
Der Bundestag wollte bereits 2024 den Weg für Balkonkraftwerke in Mietwohnungen erleichtern. Im Oktober 2024 trat deshalb eine Gesetzesänderung in Kraft, nach der Mieter grundsätzlich Anspruch darauf haben, ein steckerfertiges Solargerät zu installieren, um eigenen Haushaltsstrom zu erzeugen. Die Neuregelung in Paragraph 554 Absatz 1 BGB wirkt im Mietrecht und macht es Eigentümern sowie Vermietern schwerer, solche Anlagen pauschal zu untersagen. Ein Verbot ist demnach nur noch möglich, wenn ein wirklich triftiger Grund vorliegt.
Wer noch mit dem Gedanken spielt, ein Balkonkraftwerk zu kaufen und auf der Suche nach einer einfachen, steckerfertigen Lösung ist, kann sich bei dem Anbieter Kleines Kraftwerk umschauen. Dort gibt es kleine PV-Anlagen, die aktuell deutlich im Preis rabattiert sind. Ein Beispiel ist etwa die Variante Duo, die mit zwei bifazialen 450-Wp-Solarmodulen, einem Hoymiles-Wechselrichter sowie passenden Halterungen für Gitterbalkone aufwartet.
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Kann ein Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks ablehnen?
Bislang war für ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung in der Regel die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Nicht selten wurde diese Zustimmung verweigert – teils sogar ohne Begründung. Durch die gesetzliche Änderung haben Mieter jetzt grundsätzlich einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk zu nutzen. Genau dieses "grundsätzlich" ist allerdings der Knackpunkt: Ganz ohne Hürden geht es weiterhin nicht. Zwar wurden die Mieterrechte gestärkt, dennoch sollte der Vermieter weiterhin informiert werden, wenn eine Anlage installiert werden soll. Und in bestimmten Fällen kann er auch weiterhin widersprechen – etwa dann, wenn ein nachvollziehbarer, triftiger Grund vorliegt.
Mögliche triftige Gründe für eine Ablehnung:
- Gefährdete Bausubstanz
- Denkmalgeschützte Fassaden
- Forderung nach fachgerechter Installation gemäß VDE-Normen wegen möglicher Brandrisiken
Tipp: Am besten ist es, dem Vermieter direkt ein paar Dokumente zum Balkonkraftwerk vorzulegen, wie zum Beispiel das Datenblatt der Anlage mit einem Nachweis des CE-Kennzeichens oder TÜV-Siegels – dieses ist in der Regel schon online abrufbar.
Den Klimaschutz vorantreiben
Bereits Mitte 2024 wurde es den Mietern leichter gemacht, Balkonkraftwerke zu installieren. Derzeit gelten folgende Regelungen:
- Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vereinfacht
- Nicht-digitale Zähler dürfen vorübergehend genutzt werden
- Normale Schuko-Steckdosen sind bis 960 Wp Solarleistung erlaubt
- Der Wechselrichter darf eine Einspeiseleistung bis 800 Watt besitzen
Ziel der Bundesregierung ist es, mit den neuen Gesetzen und vereinfachten Regeln die bürokratischen Hürden weiter abzubauen. Auch private Haushalte sollen auf möglichst einfache Weise zum Klimaschutz beitragen können.
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Die Nachfrage bei Balkonkraftwerken steigt
Die Zahlen des Marktstammdatenregisters sind eindeutig: Es werden aktuell so viele Balkonkraftwerke angemeldet wie nie. Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind bereits 1,2 Millionen Balkonkraftwerke offiziell in Betrieb. Die aktuellen Gesetze und Regeln dürften weiter dazu beitragen, dass die kleinen PV-Anlagen auf immer mehr Balkonen zu finden sind.
Mittlerweile sind Balkonkraftwerke schon wirklich preiswert zu haben. Auf großen Online-Marktplätzen wie Ebay und Amazon ist die Auswahl groß, und Interessierte können sich steckerfertige Solaranlagen nach ihren ganz individuellen Vorstellungen aussuchen.
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Welche Rechte haben Mieter auf ein Balkonkraftwerk?
Fakt ist: Bei der Installation eines Balkonkraftwerks darf der Vermieter seine Zustimmung nicht mehr per se verweigern, wenn dabei keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Dennoch sollten Mieter vorher mit dem Vermieter sprechen und die Pläne offenlegen – vor allem, wenn Module an der Fassade installiert werden und dafür gebohrt werden muss.
Der Vermieter kann in bestimmten Fällen noch widersprechen, wenn er die Bausubstanz gefährdet sieht oder ein deutlicher optischer Makel zustande kommt. Es gibt also nach wie vor noch eine kleine Grauzone, in der der Vermieter einschreiten kann. Wer transparent vorgeht, sollte aber nicht mehr unbedingt Steine in den Weg gelegt bekommen.
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