Der Rechtsstreit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner Ex-Intendantin Patricia Schlesinger läuft noch immer. Nun muss das Kammergericht nach Angaben des Schlesinger-Anwalts möglicherweise auch noch darüber entscheiden, ob eine Richterin befangen ist oder nicht.

Wie der Anwalt auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, habe die Richterin des Berufungsverfahrens von sich aus einen dienstlichen Hinweis gegeben, dass sie früher eine Nachbarin von Schlesinger gewesen sei und persönlichen Kontakt zu ihr hatte. Zunächst hatte die „Bild am Sonntag“ berichtet. Dem Blatt zufolge gab es offenbar auch private Treffen: „Sie (die Richterin, d. Red.) traf die Ex-Intendantin mehrfach, in kleiner Runde, manchmal nur zu viert.“

Die Richterin habe nun (laut „Bild“ im August 2025) aber selbst die Initiative ergriffen, den RBB und Schlesingers Anwälte zu Stellungnahmen aufgefordert. Die Schlesinger-Seite sah demnach kein Problem. „Wir haben die Angaben der Richterin bestätigt. Zugleich haben wir geäußert, dass wir keinen Hinweis auf eine Befangenheit sehen“, teilte Rechtsanwalt Thomas Wahlig mit.

„Aus meiner Sicht haben sich alle Beteiligten absolut korrekt verhalten“, sagt Schlesingers Anwalt

RBB-Sprecher Justus Demmer sagte: „Wir kommentieren das nicht. Es ist ein laufendes Verfahren.“ Die Anwälte des RBB äußerten sich zunächst auf eine Anfrage am Sonntag nicht. Laut „Bild“ ist der Sender aber alarmiert. Wörtlich heißt es in dem Artikel: „In einer Stellungnahme werfen die RBB-Anwälte der Juristin jetzt vor, ihre Nähe zu Schlesinger gefährde die Unparteilichkeit. Schon der Anschein von Befangenheit reiche aus, heißt es da. Persönliche Kontakte seien geeignet, Misstrauen zu wecken – erst recht bei einem Verfahren, in dem es um so viel Geld geht.“ Die Pressestelle des Kammergerichts war am Freitag nicht mehr zu erreichen.

Laut Schlesingers Anwalt muss nun das Gericht entscheiden. Diese Entscheidung werde – wie in derartigen Fällen üblich – ohne Beteiligung der betroffenen Richterin erfolgen. „Aus meiner Sicht haben sich alle Beteiligten absolut korrekt verhalten“, erklärte Wahlig.

Der ARD-Sender RBB und die fristlos entlassenen Ex-Intendantin streiten um hohe Summen. In dem Zivilprozess erheben beide Seiten Ansprüche und haben geklagt.

Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, sprach das Landgericht Mitte Juli sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg – aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein. Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte.

Der RBB-Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Es ging um Dienstwagen, um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte und um ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

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