Hat Deutschlands bekanntester Spaßmacher gegen den Jugendschutz verstoßen? TV-Entertainer Stefan Raab droht Ärger wegen des Auftritts eines nackten Künstlers zur besten Sendezeit.
Bei der für das RTL-Fernsehen deutschlandweit zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) in Hannover lagen am Tag nach der Ausstrahlung bereits mehrere Beschwerden vor, wie deren stellvertretende Direktorin Irena Schlesener auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa berichtete.
„Die NLM prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Auftritt ‚The Puppetry of Penis‘ dahingehend, ob dieser einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV (Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien) darstellt.“
Unter dem Titel „The Puppetry of Penis“ präsentierte Raab in der Live-Sendung einen Studiogast, der mit akrobatischen Kunststücken minutenlang vornehmlich Penis und Hoden in Szene setzte, sie etwa zu einem Uhrenarmband verbog – und zwar unverpixelt. Das Saalpublikum reagierte teils überrascht, teils entsetzt.
Weiter heißt es in der Antwort der Behörde: „Im Rahmen ihrer Bewertung wird die NLM insbesondere zu prüfen haben, ob der Auftritt über eine Geschmacklosigkeit hinaus auch entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte enthält.“ Bei einer Ausstrahlung der Sendung mit Beginn um 20.15 Uhr sei das, was zu sehen ist, auf Zuschauer ab 12 Jahren abzustellen, diese Gruppe sei maßgeblich. „Wir bitten um Verständnis, dass diese Prüfung mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit erfolgen muss und die NLM daher noch keine Aussage über eine Entscheidungstendenz treffen kann.“
Zuschauer sprechen von „Tiefpunkt“
In den sozialen Netzwerken reagierten viele Zuschauer irritiert, manche sprachen ironisch von „niveauvoll“ und nach der dritten Sendung bereits von einem „Tiefpunkt“. Andere lobten Raabs Mut.
Das Prüfverfahren der NLM betrifft nur die Ausstrahlung im klassischen Fernsehen, da das Streamingangebot RTL+, in der die 15-minütige Show nach Ausstrahlung immer abzurufen ist, pauschal eine Freigabe ab 18 Jahren hat. Wer also als Streaming-Abonnent Minderjährige mitschauen lässt, tut dies auf eigenes Risiko.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke