Das Toilettenpapier ist mal wieder alle, der Kühlschrank ist ziemlich leer und auch Schokolade ist nicht mehr im Haus - also auf zum nächsten Laden. In vielen Fällen ist das nicht Tante Emmas Büdchen, sondern eine Filiale einer großen Supermarktkette. Die sich stets weiterentwickelnde Technik in solchen Läden soll für Sicherheit und Komfort sorgen. Viele Supermärkte bieten mittlerweile beispielsweise einen sogenannten Self-Checkout, eine Selbstbedienungskasse. Doch der kurze Trip zum Supermarkt kann ganz anders enden, als man das gewohnt ist.
Klopapier im Wert von zwölf Euro führt zu Ladenverweis
Für Aufsehen sorgte erst kürzlich etwa der Fall einer britischen Frau, die in der Region Greater Manchester aus dem Nichts des Ladendiebstahls bezichtigt und aus zwei Geschäften der Kette Home Bargains verwiesen wurde. Schuld daran war offenbar eine Verwechslung in Zusammenhang mit dem Gesichtserkennungssystem Facewatch, das in Großbritannien in vielen Läden eingesetzt wird. Auf der Webseite des Unternehmens wird damit geworben, dass das Ganze "einfach, sicher und Konform mit UK-Gesetzen" sei. Sobald eine Kundin oder ein Kunde das Geschäft betritt und vom System "eine Person von Interesse" erkannt werde, werde Alarm geschlagen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann benachrichtigt.
Danielle Horan war vor Kurzem aus zwei Filialen geworfen worden, wie die britische BBC berichtet. Ende Mai habe sie zunächst gedacht, "es sei ein Scherz", als sie vom Manager des Ladens angesprochen wurde. Sie erinnert sich: "Alle haben mich angesehen. Alle Kunden an der Kasse, und ich dachte: Wofür?" Anfang Juni besuchte sie mit ihrer 81-jährigen Mutter eine andere Filiale. "Sobald ich meinen Fuß über die Türschwelle gesetzt hatte, funkten sie sich gegenseitig an, umringten mich und sagten: 'Du musst den Laden verlassen.'" Erst nach mehreren E-Mails an die Kette und an Facewatch fand sie heraus, dass ihr fälschlich vorgeworfen wurde, Toilettenpapier im Wert von umgerechnet rund zwölf Euro gestohlen zu haben. Eine Überprüfung ergab später, dass sie die Ware bezahlt hatte.
Schon im Mai 2024 schrieb die BBC von einem ähnlichen Vorfall. Eine Frau, die anonym bleiben wollte, hatte eigentlich nur Schokolade kaufen wollen. Sie erzählte damals: "Innerhalb von weniger als einer Minute kommt ein Angestellter des Ladens auf mich zu und sagt: 'Sie sind eine Diebin, Sie müssen den Laden verlassen.'" Madeleine Stone von der Datenschutzorganisation "Big Brother Watch" berichtet von 35 Menschen, die sich gemeldet haben, weil sie zu Unrecht auf entsprechende Überwachungslisten gesetzt wurden. "Sie werden zu Unrecht als Kriminelle abgestempelt", sagt Stone. "In Großbritannien gilt historisch gesehen, dass man unschuldig ist, bis die Schuld bewiesen ist, aber wenn ein Algorithmus, eine Kamera und ein Gesichtserkennungssystem ins Spiel kommen, ist man schuldig." Von der Regierung fordere "Big Brother Watch" derartige Technologien komplett aus dem Einzelhandel zu verbannen.
Und was ist mit Deutschland?
In Deutschland ist Facewatch noch nicht angekommen, Systeme mit Künstlicher Intelligenz (KI) haben aber etwa auch hier bereits Einzug gehalten. Laut eines im März auf YouTube veröffentlichten Beitrags des Bayerischen Rundfunks hätten etwa Rewe, Rossmann und Ikea entsprechende Systeme teils bereits im Einsatz oder im Test - vorwiegend an den SB-Kassen. Der BR stellt für das Video einen KI-Supermarkt nach. Der Kunde wird hier über die Kameras direkt beim Betreten registriert, das Gesicht wird nicht gespeichert, das Verhalten der Person jedoch analysiert. Bei verdächtigem Gebaren können auch hier Mitarbeiter alarmiert werden.
Im vergangenen Jahr schrieb die Verbraucherzentrale etwa: "Die biometrische Gesichtserkennung ist eine vergleichsweise junge Technik. Und obwohl bekannt ist, dass sie mit verschiedenen Risiken verbunden ist, kommt sie immer häufiger zum Einsatz." In Deutschland seien biometrische Daten, zu denen auch die Gesichtsmerkmale gehören, "datenschutzrechtlich streng geschützt. Wer sie verarbeiten möchte, muss besondere Vorgaben beachten." Auch ein möglicher Einsatz durch staatliche Stellen wird kritisch angesprochen. Eine Gesichtserkennung biete Potenzial, heißt es weiter, aber es gebe auch "ganz offensichtliche Risiken und Nebenwirkungen [...]".
In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht in Artikel 6 unter anderem, dass eine Verarbeitung von Daten nur rechtmäßig zur Wahrung berechtigter Interessen ist, "sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen [...]". Die DSGVO liefere laut Verbraucherzentrale "an sich ganz gute Voraussetzungen" für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern: "Aber dort, wo durch die Nutzung neuer Techniken rechtliche Lücken entstehen, muss die Politik die Gesetze anpassen. Am besten, bevor die Technik Normalität geworden ist."
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