Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht stellte im Verfahren gegen den 26-jährigen Afghanen zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Der Mann, der bei einer Messerattacke in Mannheim einen Polizisten getötet hat, muss lebenslang in Haft. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. wegen Mordes und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das schließt eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu aus. Der Angeklagte wurde auch wegen versuchten Mordes in vier Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am 31. Mai 2024 hatte Sulaiman A. in Mannheim mit einem Messer fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur angegriffen. Laur starb wenige Tage später an seinen Verletzungen.

Jahrelange Radikalisierung

Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" wie möglich.

Der Afghane hat die Tat im Verfahren gestanden und Anzeichen von Reue gezeigt. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe.

Für die Radikalisierung habe nach Darstellung der Ermittler der Messengerdienst Telegram eine zentrale Rolle gespielt. Er soll sich mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestätigt habe, Stürzenberger zu töten. Wer dieser Mann genau ist, ließ sich im Prozess nicht klären. Für A. soll er zentral gewesen sein, ihn zu der Tat motiviert haben.

Als Minderjähriger aus Afghanistan geflohen

Der Angeklagte war vermutlich vermutlich als Minderjähriger aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte nach Medieninformationen einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat hatte A. mit seiner Frau und den zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim gelebt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.

Die Tat löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Ampel-Regierung an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen.

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