Geflüchtete aus der Ukraine sollen künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern Asylleistungen. Nun gibt es einen ersten Entwurf der Regelung aus dem Ministerium. Der zeigt: Es ist fast ein Nullsummenspiel.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die staatlichen Leistungen für Flüchtlinge aus der Ukraine zu verändern. Alle, die seit dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen demnach kein Bürgergeld bekommen, sondern geringere Leistungen, so wie Asylbewerber aus anderen Ländern.

Zu dieser Neuregelung ist jetzt ein erster Referentenentwurf von Sozialministerin Bärbel Bas an die Ministerien verschickt worden. Das geht aus Informationen der Nachrichtenagenturen dpa und Reuters hervor: Die Neuregelung bringt praktisch keine Einsparungen.

Mehr Kosten für Länder und Kommunen

Seit April eingereiste Alleinstehende bekämen nach der neuen Regelung 441 Euro pro Monat, während das Bürgergeld 563 Euro ausmachen würde. Die Gesundheitsleistungen wären nach dem Asylbewerberrecht beschränkt.

Trotzdem rechnet das Sozialministerium fast mit einem Nullsummenspiel. Für 2026 werden zwar für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten angenommen. Die zusätzlichen Kosten für Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz werden jedoch einer Rechnung der dpa zufolge mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt. Davon kommen rund 329.000 Euro auf den Bund und rund 924.000 Euro auf die Kommunen zu.

Ukrainer kamen in der großen Fluchtbewegung nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine 2022 nicht als Asylbewerber nach Deutschland, sondern über eine Sonderregel, die sogenannte Massenstromrichtlinie. Damit durften sie sofort arbeiten und hatten, falls sie ihren Lebensunterhalt nicht sofort verdienen konnten, Anspruch auf Bürgergeld. An dieser Stelle soll die Neuregelung ansetzen. Asylanträge müssen die Menschen demnach aber nicht stellen. Und sie behalten das Recht, sofort eine Arbeit aufzunehmen.

Koalition diskutiert über Bürgergeld

Zuletzt hatte CSU-Chef Markus Söder im ZDF-Sommerinterview gefordert, das Bürgergeld nicht nur für neu eingereiste, sondern für alle Flüchtlinge aus der Ukraine zu streichen. Er begründet das mit der angespannten Haushaltslage. Das sorgte für heftige Diskussionen in der Koalition.

Sozialministerin Bärbel Bas lehnt diese Idee ab. Sie hatte bereits vor einiger Zeit vorausgesagt, dass selbst die jetzt geplante Neuregelung keine großen Einsparungen bringen werde. Zwar seien diese Kosten "aus meinem Etat dann raus", doch müssten sie kompensiert werden, sagte die SPD-Politikerin Mitte Juli im ZDF. "Das bedeutet, das ist in der Tat für den Gesamthaushalt weniger eine Ersparnis", sagte Bas damals.

Entwurf geht in die Ressortabstimmung

Der Entwurf geht zunächst in die Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung, dann ins Kabinett und anschließend in den Bundestag. Er soll bis Jahresende verabschiedet werden. Für die laut Ausländerzentralregister mehr als 1,2 Millionen Ukrainer, die bereits vor dem Stichtag 1. April 2025 in Deutschland Schutz gesucht haben, ändert sich den Plänen zufolge nichts.

Begleitend zum Gesetzgebungsverfahren wollen die Bundesregierung und die Länder eine pauschalierte Kostenentlastung für die Länder vereinbaren, denen jetzt mehr Kosten entstehen.

700.000 Ukrainer mit Anspruch auf Bürgergeld

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben derzeit rund 700.000 geflüchtete Ukrainer Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. Mit Stand Mai waren demnach Angaben 332.000 von ihnen in Beschäftigung. An Geflüchtete aus der Ukraine wurden 2024 rund 6,3 Milliarden Euro ausgezahlt. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, die dem ZDF vorliegt.

Seit dem Stichtag 1. April kamen nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 21.000 Ukrainer hinzu, für die die Neuregelung gelten könnte.

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