Fast jeder Fünfte hat sich in einer Behörde schon einmal unfair behandelt gefühlt. Das ergab eine Befragung der Antidiskriminierungsstelle. Jetzt fordert die Bundesbeauftragte Ataman besseren Schutz.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, fordert einen besseren Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Wer sich beispielsweise auf dem Bürgeramt, im Kontakt mit der Polizei oder an der Universität unfair behandelt fühle, habe kaum Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, sagte Ataman in Berlin. Dabei sei die Zahl der Beschwerden in diesem Zusammenhang stark gestiegen.

In einer Telefonumfrage im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Ataman leitet, gaben 19 Prozent der Befragten an, sie seien bei einer Behörde oder einem Amt schon einmal schlechter behandelt worden, etwa wegen ihres Geschlechts oder Alters. Neun Prozent stuften ihre Erfahrung als Diskriminierung ein. Bei Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderungen waren die Quoten jeweils deutlich höher. Laut Ataman verdoppelte sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle, bei denen es um Benachteiligung durch staatliche Stellen ging.

"Betroffene können sich kaum wehren"

Für Ataman ist die Umfrage ein alarmierendes Zeichen. Gerade der Staat solle beim Schutz vor Diskriminierung ein Vorbild sein. Doch momentan gelte: "Menschen sind in Deutschland beim Bäcker besser vor Diskriminierung geschützt als im Bürgeramt." Sie plädiert für die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen sowie für eigene Antidiskriminierungsgesetze der Länder. Ataman fordert zudem eine Ausweitung des Antidiskriminierungsgesetzes auf staatliches Handeln auf Bundesebene. Das Problem bei Diskriminierung in Behörden sei, dass Betroffene sich kaum gegen solche Benachteiligungen wehren könnten. Auch die Antidiskriminierungsstelle könne nicht tätig werden. "Denn der Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gilt hier nicht."

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt lediglich Situationen am Arbeitsplatz sowie bei der Nutzung von privaten Dienstleistungen und Gütern. Der Kontakt mit staatlichen Stellen ist nicht erfasst. Dort greift zwar Artikel drei des Grundgesetzes, wonach die Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Abstammung und weiteren Merkmalen verboten ist. Aber das Grundgesetz "bietet keine konkrete Möglichkeit, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren", sagte Ataman.

Andere Länder sind weiter

Ataman forderte eine Ausweitung des AGG auf staatliche Stellen in Bundeszuständigkeit wie die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und die Bundespolizei. In Ländern wie Frankreich, Österreich und den Niederlanden gebe es solche Regelungen bereits. Außerdem sollten alle Bundesländer Antidiskriminierungsgesetze verabschieden, um die Bereiche in Länderzuständigkeit abzudecken, beispielsweise Bildungseinrichtungen. Bisher gibt es so ein Gesetz nur im Land Berlin.

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